
Studie belegt DNA-Kontamination der mRNA-Stoffe
Ein unabhängiger Test von mRNA-Ampullen bestätigt Ergebnisse, die bereits aus Nordamerika und Deutschland vorliegen. Der Grenzwert wurde bis zum 145-fachen überschritten.
Synthetische Plasmid-DNA-Verunreinigungen wurden in australischen Fläschchen mit Impfstoffen von Pfizer und Moderna Covid in Mengen nachgewiesen, die das sieben- bis 145-fache des zulässigen Grenzwerts betragen. Das zeigt eine neue Studie aus Australien.
Gerichts-Beweis
Die Untersuchung von drei Impfstofffläschchen mit mRNA, darunter Chargen für Kinder und Erwachsene folgte auf einen Gerichtsfall. So wurde sie in Auftrag gegeben, um Beweise für einen Rechtsstreit vor einem Bundesgericht über die Gültigkeit des Zulassungsstatus der Covid-mRNA-Stoffe zu liefern.
Im Verfahren sagt die Anwaltskanzlei der Klägerpartei, dass die Impfstoffe nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GMO) in Form von Verunreinigungen mit synthetischer DNA und mod-RNA-LNP-Komplexen enthalten. Diese würden ein ungeprüftes Sicherheitsrisiko darstellen können, einschließlich der Möglichkeit einer DNA-Integration in das menschliche Genom. Das berichtet die australische Journalistin Rebekah Barnett auf ihrem Blog:
In einer eidesstattlichen Erklärung, die der Anwaltskanzlei PJ O’Brien & Associates vorgelegt wurde, erklärte der Molekularvirologe Dr. David Speicher, dass die von ihm in allen drei australischen Fläschchen nachgewiesene Menge an synthetischer DNA den von der Therapeutic Goods Administration (TGA) festgelegten zulässigen Grenzwert bei weitem überschreitet.
Angesichts wissenschaftlicher Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass synthetische DNA in den Zellkern eindringen und potenziell in das menschliche Genom integriert werden kann, „ist es wichtig zu untersuchen, ob die Integration in primären Zellen der geimpften Bevölkerung stattfinden kann“, so Dr. Speicher.
Die australischen Tests bestätigen die Ergebnisse unabhängiger Labore, die hohe Mengen an Rest-DNA in mod-RNA-Covid-Impfstoffen aus Deutschland, den USA und Kanada festgestellt haben, was zeigt, dass dies ein weltweites Problem darstellt.
Die Untersuchung ist hier abrufbar. Barnett diskutiert die Untersuchung ausführlich. Hier einige Auszüge:
Die Anwaltskanzlei veranlasste den Versand von drei Fläschchen mit Nachweis der Produktkette (ein Moderna- und zwei Pfizer-Fläschchen) an das Labor von Dr. Speicher an der Universität von Guelph in Kanada. Die Fläschchen wurden auf Trockeneis verschickt und bei ihrer Ankunft im Kühlschrank des Labors gelagert. Die Pfizer-Fläschchen waren mit einem intakten Originalitätssiegel versehen, während die Moderna-Fläschchen nur zur Hälfte benutzt worden waren.
Dr. Speicher verwendete zwei Methoden zum Testen auf DNA-Rückstände – Flourometrie und qPCR -, die jeweils ihre eigenen Vorteile haben.
Die qPCR ist die von den Aufsichtsbehörden bevorzugte Methode. Sie erfasst geringere DNA-Werte, da sie kleine DNA-Fragmente unter 200 bp nicht erfassen kann, und misst weniger als 1 % des Rest-DNA-Plasmids, wobei die anderen 99 % mathematisch extrapoliert werden. Das bedeutet, dass die Messung zwar wiederholbarer ist, aber ein weniger vollständiges Bild ergibt.
Ein Moderna-Patent (2014), das sich auf die „Entfernung von DNA-Fragmenten im mRNA-Produktionsprozess“ bezieht, räumt ein, dass die qPCR-Methode zur Quantifizierung von Rest-DNA nur einige Ziel-DNA-Moleküle nachweist, aber „nicht alle anderen kleineren DNA-Moleküle misst, die teilweise durch das Enzym verdaut werden, mit dem sie für den Filtrationsprozess aufgespalten werden“.
Mithilfe der qPCR-Methode wies Dr. Speicher in beiden Pfizer-Losen synthetische DNA nach, die bis zu 15-mal über dem TGA-Grenzwert lag, wobei das Moderna-Los die Anforderungen erfüllte.
Zur Vorbereitung der flourometrischen Tests kochte Dr. Speicher die Impfstoffe, um die Lipid-Nanopartikel (LNP) aufzulösen, die sowohl die mod-RNA als auch die restliche synthetische DNA einkapseln. Dies ermöglichte eine höhere DNA-Ausbeute bei den Messungen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eines „Cross Talk“, bei dem mod-RNA versehentlich in die Messung einbezogen werden kann. Um das Übersprechen zu reduzieren, behandelte Dr. Speicher die Proben mit einem Enzym namens RNase A, um die mod-RNA abzubauen und sicherzustellen, dass sie nicht in die DNA-Messung aufgenommen wird.
Mit Hilfe der Flourometrie wies Dr. Speicher sieben- bis 145-mal mehr synthetische DNA nach als der von der TGA festgelegte Grenzwert von 10ng. Alle Fläschchen überschritten den Grenzwert, wobei Moderna die höchste DNA-Belastung von 1460ng pro Dosis aufwies.
[…]Dr. Speicher räumte mehrere Einschränkungen des Berichts ein. Die Fläschchen waren zwar kühl, als sie in seinem Labor ankamen, aber das Trockeneis war verdunstet, und bei der Übergabe wurde keine Temperatur aufgezeichnet.
Dr. Speicher erklärte mir jedoch, dass es unwahrscheinlich ist, dass dies Auswirkungen auf die DNA-Mengen in den Impfstoffen hat.
„Wir wissen, dass die DNA bei Raumtemperatur über Monate hinweg stabil ist. Die Transportzeit würde sich nur sehr geringfügig negativ auf den DNA-Gehalt auswirken“, sagte er.
Eine Unterbrechung der Kühlkette „könnte die LNPs zwar weniger stabil machen und die modRNA abbauen“ und damit die Impfstoffe für die Verwendung beim Menschen untauglich machen, „aber die DNA-Mengen würden dadurch nicht wesentlich abgebaut oder verändert“, so Dr. Speicher.
Das Moderna-Fläschchen war nicht versiegelt, was die Möglichkeit einer externen Kontamination offen lässt. Dies sei jedoch unwahrscheinlich, so Dr. Speicher, da eine Person, die sich an dem Fläschchen zu schaffen macht, den Impfstoff mit genau der gleichen Reihe von DNA-Sequenzen kontaminieren müsste, die in den anderen unabhängigen Studien auf der ganzen Welt nachgewiesen wurden – eine unwahrscheinliche Theorie, die McKernan als „Elf im Regal“ bezeichnet.
Als die Fläschchen in Kanada ankamen, „wurde der Versandbehälter von mir geöffnet, dokumentiert, mit einem Datum versehen und in einen sicheren Kühlschrank gestellt, zu dem nur ich Zugang habe“, so Dr. Speicher.
Dr. Speicher stellte auch eine gewisse Variabilität zwischen den Ergebnissen der beiden Flourometrie-Läufe fest, die er auf die „Schwierigkeiten beim Pipettieren von LNPs aufgrund von Aggregationen und Ablagerungen von LNPs“ zurückführte.
Unabhängig davon betonte Dr. Speicher, dass diese Ergebnisse „eindeutig zeigen, dass die Fläschchen aus Australien mehr als 10ng pro Dosis enthalten“.
„Es geht nicht darum, ob die Impfstoffe mehr DNA als 10ng pro Dosis enthalten oder nicht, sondern um die Frage, wie viel mehr sie enthalten“, sagte er.
Mit diesen Erkenntnissen müsste es möglich sein die Pharmafirmen als Erzeuger selbst zu Zahlungen an Geschädigte zu verpflichten. Die saatlichen Schemerzensgeldzahlungen sind ja lächerlich und nicht verhältnismäßig zum angerichteten Schaden!
„Das Buch des Lebens“ wird einfach umgeschrieben.
Was ich mich seit Impfbeginn frage, kann man in der Kriminalpathologie einen Täter mit einer veränderten DNA überhaupt noch eindeutig identifizieren?
Wenn sich mRNA oder bakterielle DNA integrieren, so tun sie das nicht in allen Zellen, sondern nur in „betroffenen“. Gesunde Zellen sind also noch vorhanden. Die veränderten Zellen dürften ihre neuen Eigenschaften bei der nächsten Teilung aber beibehalten. Wenn das Baby so eine Zelle erwischt, ist das blöd gelaufen, weil sich aus dieser ALLE Zellen entwickeln.
Welche biochemischen Abläufe diese Integration verursachen, werden wir wohl nie erfahren. Ein heißer Kandidat ist Krebs, Schäden am Immunsystem, Entzündungen und ein Haufen von Proteinen oder Amyloiden, die der Körper nicht abbauen kann und die sich anreichern, bis eine Funktion gestört ist. Welche Eiweiße synthetisiert E. Coli? Von diesen haben wir nach dem Zufallsprinzip welche im Blut schwimmen. Ständig nachproduziert. Körperfremdes Eiweiß.
Eine sichtbare Folge dürfte ein Rückgang der Lebenserwartung sein.
Die Grenzwerte sind für den Hugo, da sie sich auf DNA beziehen, die NICHT in Nanopartikel verpackt sind und NICHT zellkernhängig sind. Die DNA-Verunreinigungen in den Spritzen SIND aber nanopartikelverpackt, können den Zellkern erreichen (in vitro nachgewiesen), auch die Stammzellen im Knochenmark und sie Keimzellen in Hoden und Eierstöcken. Zudem sind sie mit SV40 kombiniert worden, was in Projekten, die gentechnisch genannt werden dürfen, als sichere Mittel für eine Integration in die DNA der Person gilt.
Wenn in den Gläschen, von denen wir keine Rückstellungen haben, keine Plazebos waren, dann müssen wir damit rechnen, dass 30% der etwa 70% geimpften bereits nach der 1. Impfung eine DNA-Integration erhalten haben, das wären ca. 20% der Bevölkerung. Bei Mehrfachimpfung steigt die Wahrscheinlichkeit. Das ist aber alles Kaffeesatzleserei.
Die Folgen wären, dass die Betroffenen dauerhaft wichtige Proteine und Enzyme nicht mehr produzieren oder „unsinnige“ Proteine zusätzlich produzieren oder gar bakterielle Fremdeiweiße, die ständig Abstoßungsreaktionen des Immunsystems verursachen.
Dies würde zu einer ungeahnten Reihe von Symptomen führen, die schwierig statistisch nachzuweisen und noch schwieriger in ihrer Breite zu behandeln sein dürften. Diese DNA-Integration wäre nicht rückhängig zu machen oder wieder herauszubekommen.
Bitte das Kernlokalisierungssignal nicht vergessen, welches im nichtcodierenden Teil des Gen liegt, nämlich im SV40-Enhancer der stromaufwärts vor dem codierenden Gen liegt. Damit gelangen DNA-Bruchstücke in den Zellkern durch den Kernporenkomplex. Nicht alle DNA-Bruchstücke gelangen automatisch in den Zellkern bei denen eine SV40-Sequenz für den Zellkernimport fehlt. Diese SV40-Sequenz ist Mord an alle Impflinge, dessen biologischen Zellen darunter leiden müssen und wie Jan schon beschrieben hat, nun Müll herstellen. Besonders tragisch ist es für die Vorläuferzellen im Knochenmark.
Um in einem Bioreaktor eine gute Ausbeute an DNA-Matrizen zu erhalten, wäre keine SV40-Sequenz nötig gewesen. Doch Impfstoffhersteller haben ausgerechnet, welchen Vorteil/ Gewinn diese SV40 Sequenz erzielt. Und wie so oft in der Pharmaindustrie geht Gewinn vor Sicherheit des Impfstoffes.
Das Arzneimittelgesetz wurde für diese Genplörre außer Kraft gesetzt. Keine Angabe von Inhaltsstoffen, kein Ablaufdatum, keine Chargenprüfung.
Ein bißchen Druck und Panik reichten aus, damit eine Mehrzahl der Menschen sich dieses Gift spritzen ließen.😖
Aber wehe einer sagt „Neger“, oder wählt AFD, kritisiert eine verblödete, fettleibige Politstatistin oder stammelnde grüne Sprachstörung; redet einen Mann in Frauenkleidern als solchen an, oder faßt sich bei irren, erfundenen Unwetterwarnungen an den Kopf…..
Wer sich nicht wehrt, landet im Herd.
Per Verordnung von BGM Spahn mussten von den Impfstoffherstellern KEINE Rückstellmuster gebildet werden. §18 AMWHV verpflichtetet Hersteller zur Rückstellung von ausreichend Mustern jeder Charge mit Nachweis der Kennzeichnung einschließlich der Packungsbeilage mindestens ein Jahr über den Ablauf des Verfalldatums hinaus. Grund: analytische Nachtestung im Falle möglicher Regressforderungen durch erlittene Schäden durch eine bestimmte Charge. Juristisch gesehen ist die Freistellung eine Beweisvereitelung.