
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland war verfassungswidrig
In Österreich hat die allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht (skandalöserweise) gehalten. In Deutschland sieht es jetzt anders aus. Entscheidend waren dafür auch die RKI-Protokolle.
Viele waren schockiert als das österreichische Verfassungsgericht die allgemeine Impfpflicht als verfassungskonform eingestuft hatte, andere sprachen von einem politischen Urteil. In Deutschland kommt es jetzt anders, durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück kam man einer ernsthaft Aufarbeitung der Covid-Politik vermutlich wirklich einen Schritt näher. Denn die einrichtsbezogene Impfpflicht verletzte mehrere Grundrechte, teilte die Gerichtspresse mit.
Multipolar meldet auf ihrer Seite Näheres zur Entscheidung. Es liegt womöglich auch an diesem Medium, dass sich auf juristischer Ebene etwas tut, da auch das RKI und die RKI-Dokumente, die Multipolar freigeklagt hat, eine neue Einschätzung des Gerichts erwirkt haben.
Hier die ganze Meldung:
Das Verwaltungsgericht Osnabrück beurteilt Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), so wie er Ende 2022 galt, als nicht verfassungskonform. Die Norm verletzte das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit, teilte die Gerichtspressestelle am Dienstag (3. September) im Anschluss an eine Verhandlung zum Fall einer Pflegehelferin mit. Die Frau hatte eine Normenkontrollklage eingereicht, nachdem der Landkreis Osnabrück im Jahr 2022 ein „Betretungs- und Tätigkeitsverbot“ gegen sie verhängt hatte, weil sie keinen „Impf- oder Genesenennachweis“ vorlegte. Besondere Aufmerksamkeit hatte der Prozess bereits zuvor erzeugt, da der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) Lars Schaade als Zeuge geladen war.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der, inzwischen wieder abgeschafften, Norm im April 2022 schon einmal verhandelt und bestätigt hatte, lege das Osnabrücker Gericht den Paragraphen nun erneut zur Beurteilung vor – denn er sei „im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“, so das Gericht. Grund für die neue Bewertung seien die Krisenstabsprotokolle des RKI, die durch Multipolar freigeklagt und veröffentlicht worden waren. Der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal sei ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen, erklärte das Gericht. Diese „auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung“ werde aber „durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert.“ Nach Einsichtnahme in die Protokolle und Zeugenvernehmung von RKI-Präsident Schaade durch das Gericht sei „die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen“, heißt es weiter.
Vom Gericht befragt zur Wissenschaftssfreiheit und zu Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums, auch was die Risikobewertung angehe, hatte RKI-Präsident Lars Schaade während der Verhandlung erklärt, man sei „hier wohl an einer Schnittstelle“ zwischen „Management und Wissenschaft“. Mehrfach führte Schaade aus, bestimmte Entscheidungen seien als Teil eines politischen „Managements“ der Krise zu begreifen und nicht streng wissenschaftlich erklärbar. „Selbstverständlich“ nehme das RKI vom Ministerium „Weisungen entgegen“. Die Frage der Risikobewertung habe „normativen Charakter“, sei also regelsetzend, und falle deshalb in den Bereich politischen Managements. Der Richter entgegnete, dass das Bundesverfassungsgericht sich aber gerade auf eine Unabhängigkeit des RKI berufen hatte und Grundrechtseingriffe nur dann zulässig seien, wenn sie auf wissenschaftlicher Evidenz basierten.
Thomas Drewes, Leiter der Rechtsabteilung des Landkreises Osnabrück, der als Beklagter auftrat, erklärte anschließend, die Beweisaufnahme habe ihn „nachdenklich gemacht“: „Wir als nachgeordnete, regionale Behörde sind davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft handeln. Ich würde den von uns erlassenen Bescheid heute mit meinem Herzen aufheben.“
Der Vorsitzende Richter Gert-Arnim Neuhäuser, zugleich Präsident des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, erklärte zum Ende der Verhandlung, das RKI habe möglicherweise eine Vorstellung von Wissenschaftlichkeit und von politischer Einflussnahme, die sich nicht mit der eines Verwaltungsjuristen decke. Und weiter: „Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtseingriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.“ Daher werde das Verfahren der Pflegehelferin nun ausgesetzt und zur Überprüfung zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe verwiesen. Dort müsse entschieden werden, ob der Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes in seiner damaligen Fassung verfassungswidrig war. Anschließend kann in Osnabrück weiterverhandelt werden.
Bereits im Juli hatte Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer in der Neuen Osnarbücker Zeitung (NOZ) die Widersprüche, die aus den RKI-Protokollen hervorgehen, in einem Gastbeitrag ausführlich dargelegt und auch die Frage der strittigen Risikobewertung erläutert. Der Artikel schloss: „Das heißt auch, dass die Gerichte, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen auf eine wissenschaftliche Basis der Risikoeinschätzung verließen, Fehler begangen haben, deren Anerkenntnis und Aufarbeitung weiterhin ausstehen.
„Mehrfach führte Schaade [Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI)] aus, bestimmte Entscheidungen seien … nicht streng wissenschaftlich erklärbar … Die Frage der Risikobewertung habe „normativen Charakter“, sei also regelsetzend, und falle deshalb in den Bereich politischen Managements“
Die „Pandemie“-Inszenierung lebte von der Vorgaukelung, dass alle Massnahmen durch die alternativlose Wissenschaft streng wissenschaftlich erzwungen sind. Solche Aussagen haben dieser Inszenierung für hellhörige Menschen von vornherein jede Glaubwürdigkeit genommen, weil „Alternativlosigkeit“ sofort den Verdacht weckt, irgendwelchen Interessen, aber nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen (die nie „alternativlos“ sind) zum Durchbruch zu verhelfen, auch wenn sie von einer „Physikerin“ (wie alle Medien sofort betonten) getätigt werden. Selbst der „Verfassungsgerichtshof Österreich“ ist dieser reichlich unbedarften Auffassung gefolgt, aus welchen Gründen immer: es zeigt jedenfalls, dass diesen Juristen nicht unbedingt allzu viele Vorschusslorbeeren bezüglich der Schärfe ihres Verstandes zugebilligt werden sollten.
„Konsens der Wissenschaft“ ist zu einer zentralen medialen Betrugsmethode geworden, mit der Gesellschaften, ihre Menschen und ihre Einrichtungen überrumpelt werden sollen …
In Österreich gab es noch keine einrichtungsbezogene Impfpflicht, trotzdem haben sich angeblich über 80% der Beschäftigten im Gesundheitswesen der Genspritze unterzogen. Kann sein, dass man diesen Menschen unter anderem mitteilte: „Lasst euch impfen, früher oder später wird sowieso eine Impfpflicht eingeführt!“
Nie sollte man auf Panikmache voreilig reagieren!
Kann ich bestätigen – auch außerhalb des Gesundheitsbereichs. Alle Parteien seien dafür, bis auf Kickl, der die Gegenposition einnehmen wolle.
Ich schaue in meine Glaskugel und prophezeie, daß die Anfrage durch das Bundesverfassungsgericht negativ beschieden wird, im Sinne der Antragsteller.
“Der Richter entgegnete, dass das Bundesverfassungsgericht sich aber gerade auf eine Unabhängigkeit des RKI berufen hatte und Grundrechtseingriffe nur dann zulässig seien, wenn sie auf wissenschaftlicher Evidenz basierten.”.
“Das Bunderverfassungsgericht stützte sich dabei wesentlich auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des staatlichen Robert-Koch-Instituts, die aber – ausweislich der veröffentlichten RKI-Protokolle – nicht auf Wissenschaft, sondern auf Anordnungen der Regierung beruhten!
(Auszug aus dem RKI-Protokoll vom 10.09.2021
„Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat, das sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“)
Es wurden somit auch Richter des Bundesverfassungsgerichts getäuscht, die sich staatshörig auf die Richtigkeit der veröffentlichten Daten verlassen haben.
Das hätte nicht passieren können, wäre das Gericht seiner Aufgabe nachgekommen, die Exekutive zu kontrollieren, was erfordert, die vom beschuldigten Staat durch sein eigenes Institut behaupteten Daten von unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen zu lassen.
Damit hat sich das oberste deutsche Gericht bis auf die Knochen blamiert.
Es hat sich durch seine obrigkeitliche Staatsgläubigkeit und parteipolitische Staatsnähe von einer kriminellen politischen Klasse hereinlegen und instrumentieren lassen – zum ungeheuren existenziellen und gesundheitlichen Schaden der Bevölkerung und einer fundamentalen Schädigung der freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes, dessen Hüter es sein soll.
Das ist eine ungeheure Blamage des höchsten Gerichts. Und sie entlarvt die verfassungswidrige Verflechtung von Wissenschaft, Staat und Justiz.
Der Staat korrumpiert die („freie“) Wissenschaft, und das Gericht entscheidet aufgrund der Daten des Staates zugunsten des Staates.
Der Staat ist Prozesspartei.
…Doch unabhängig davon, ob die Daten des RKI gefälscht oder richtig sind, sie dürfen von einem Gericht grundsätzlich nicht als Beweis für die Behauptungen des Staates angesehen werden.
Denn der Staat ist vor dem Bundesverfassungsgericht als von Bürgern beschuldigter Verletzer des Grundgesetzes eine der beiden Prozessparteien.
Und Daten des staatlichen Robert-Koch-Institutes, das den Weisungen des Gesundheitsministeriums untersteht, sind Behauptungen einer Prozesspartei und kein Beweis.
Beweise können nur durch Wissenschaftler geliefert werden, die unabhängig sind und mit keiner der beiden Prozessparteien in irgendeiner Verbindung stehen.
Gegen diesen prozessrechtlichen Grundsatz hatten schon vorher zahlreiche Verwaltungsgerichte verstoßen.
Feststellungen, also Erkenntnisse eines staatlichen Institutes können nicht maßgebend sein, nur weil es ein staatliches Institut ist. Entweder sind sie wahr oder falsch, und das muss vor dem Forum der Wissenschaft jederzeit überprüfbar und korrigierbar sein.
Der Staat setzt hier per Infektionsschutzgesetz, also mit staatlicher Macht die eigenen Erkenntnisse als gültig fest und nimmt die Stellung eines Wissenschafts-Papstes ein.
In einer freien Wissenschaft kann es eine solche Instanz nicht geben.
Aufgabe der Judikative als verfassungsrechtliche dritte Gewalt neben Legislative und Exekutive ist es, diese beiden zu kontrollieren und sie bei Verletzungen der Verfassung und der Gesetze zurückzupfeifen.
Die beiden Oberverwaltungsgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht geben hier jedoch die Gewaltenteilung, die konstituierendes Verfassungsprinzip des freiheitlichen Rechtsstaates ist, schlichtweg auf, indem sie die Feststellungen eines sachverständigen Instituts als maßgebend bezeichnen, das zur beklagten Partei der Exekutive gehört, die sie zu kontrollieren und über die sie zu urteilen haben.
Es ist so, wie wenn ein Unternehmer wegen Betrugs angeklagt ist und das Gericht wegen des komplizierten Sachverhaltes ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gibt, das von einem Angestellten des angeklagten Unternehmers erstellt wird.“
Man darf gespannt sein auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Mehr dazu in dem lesenswerten Artikel “Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts“ bei
https://fassadenkratzer.de/2024/08/30/die-blamage-des-staatsnahen-bundesverfassungsgerichts/
Viele waren schockiert als das österreichische Verfassungsgericht die allgemeine Impfpflicht als verfassungskonform eingestuft hatte, andere sprachen von einem politischen Urteil. –
Es war ein rein politisches Urteil von nicht freien Verfassungsrichtern. Dieses Urteil war aufgebaut auf Lügen, medialer Hetze und schamloser Menschenverachtung. Mein Körper, meine Gesundheit und daher meine Entscheidung! Da können die Träger der roten Roben beschließen und meinen was sie wollen. Die Zeiten der Inquisitionen ist nämlich vorbei und der Scheiterhaufen abgeschafft obwohl sich augenscheinlich viele Politiker wieder danach sehnen was die röm. kath. Kirche (rechts) wie auch die nationalen Sozis (links) verbrochen haben.
Am Ende sollten alle entschädigt werden, die durch diese Politik geschädigt wurden oder ihren Job verlassen mussten! Die verantwortlichen Politiker sollten umgehend in den Knast dafür wandern! Eine andere Vorgehensweise kann nicht akzeptiert werden!
Entschädigung wird nicht möglich sein, zumindest nicht hinsichtlich Langzeitfolgen, oder den Staat in die Insolvenz treiben.
Eine Strafverfolgung würde nicht nur weite Teile der Parteienlandschaft in Haft bringen, sondern auch den Großteil der Allgemeinärzte.
Ich meine, dieser Aspekt darf nicht an einer Strafverfolgung hindern, sonst verliert der Rechtsstaat seine Legitimität.
Besser keinen verfügbaren Hausarzt als jemanden, der schwer riskantes Schlangenöl verabreicht.
Dass Kanzerogenität und Genotoxizität nicht geprüft waren, war mediengängig.
Schuldig bleibt schuldig. Ich persönlich würde gern hundertausende Handschellen klicken sehen oder gleich die materielle Enteignung von der Pharmaindustrie, den reichen NGOs, den milliardenschweren und falschen Philanthropen, den lügenden Politikern, den Impfärzten und allen, die mitgemacht haben! Die persönliche Enteignung ihrer Besitztümer wäre ein klares Zeichen!
„Thomas Drewes, Leiter der Rechtsabteilung des Landkreises Osnabrück, der als Beklagter auftrat, erklärte anschließend, die Beweisaufnahme habe ihn „nachdenklich gemacht“: „Wir als nachgeordnete, regionale Behörde sind davon ausgegangen, dass RKI, Landes- und Bundesämter stets nach aktuellem Stand der Wissenschaft handeln. Ich würde den von uns erlassenen Bescheid heute mit meinem Herzen aufheben.“ “
Das ist ein kluger Schachzug von Herrn Drewes. Dieses Verhalten hätte ich auch schon längst von allen anderen Pandemie-Treibern inklusive Presse erwartet. Bestürzung heucheln, auf die Hauptschuldigen zeigen und „Ich wurde angelogen“ „Ich wusste es nicht besser“ und „Ich habe nur Befehle befolgt“ schreien.
Alle die nicht unmittelbar nach Veröffentlichung der Impfstoff Betrugszulassungen und der kürzlich geleakten RKI Protokollen aufgestanden sind und sich von diesem abscheulichen Verbrechen distanzierten, sind meiner Meinung nach in dieses Verbrechen mit eingebunden gewesen und wussten offenbar schon damals bescheid. Demzufolge müssen diese Leute konsequent vor den Kadi gezogen werden, alle politischen Ämter verlieren, sowie Positionen wie Intendant, Chefredakteur usw… verlieren.
Sehr richtig ‼️👍Ein guter Kommentar.
Zitat: „…Demzufolge müssen diese Leute konsequent vor den Kadi gezogen werden…“
Dem steht entgegen, dass genauso wie das RKI dem Gesundheitsministerium gegenüber weisungsgebunden ist, zumindest in Deutschland die höchsten Gerichte und die Staatsanwälte gegenüber dem Bundesjustizministerium ebenfalls weisungsgebunden sind.
Diese fehlende Unabhängigkeit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den deutschen Staatsanwälten bereits 2019 attestiert und ihnen daraufhin das Austellen europaweiter Haftbefehle untersagt.
Richtig. Aber es gibt eine Remonstrationspflicht.
Nach den fachlich falschen Verkündigungen der Gesundheitsminister, hätten die RKI Mitarbeiter remonstrieren MÜSSEN. Was taten sie? Sie setzten sich auf ein (das) öffentliche Podium und verkündeten die Sachen selbst. In den gemeinsamen internen Sitzen wurde anders gesprochen.
Was die Staatsanwaltschaften anbetrifft, so wünsche ich mir schon lange eine gewisse Unabhängigkeit von den Justizministerien. Mindestens ab der Ebene der Generalstaatsanwaltschaften der Länder ist eine Politikunabhängigkeit notwendig. Schon allein, um international als Rechtsstaat zu gelten. Zusätzlich sollte es eine Art Staatsanwaltsrat geben, der bei strittigen Themen eine Ermittlungsaufnahme beschließen oder ablehnen kann (zusätzlich zum General). Aber seinen wir mal ehrlich. Selbst wenn dies so wäre, gibt es immer noch das Problem der Aufstiegschancen – die nur bei politisch genehmer und unauffälliger Handlungsweise gewährt werden. Dies ist bei der Staatsanwaltschaft und auch in der Richterschaft so. Niemand – selbst jetzt nicht nach Veröffentlichung der CDC/Pfizer Impfstoff Betrugsstudien, der RKI Sitzungsprotokollen, die Auslastungs-Statistiken des Gesundheitssystems des Destatis – die ja zeigen, dass die Kritiker mit fast allem recht hatten – es war halt eine Pandemie Inzinierung (vorher neu definierter Pandemie Begriff) der korrumpierten WHO in Komplizenschaft mit NGOs bekannter Weltverbesserer und ausgewählter Politiker inklusive vorher abgehaltener „Pandemieübungen“. Der Rest war einfach nur Ausnutzen der menschlichen Schwächen (Angst, Gehorsam, Geltungsbedürfnis, Gier, Nazismus).
Alles in allem wurden alle unsere Gesellschaften ausgetrickts. Man war wirklich gut vorbereitet und hat an genau den richtigen phsychischen Stellschrauben gedeht. Alle demokratischen Sicherungssystem haben versagt. U.a. weil einige vorher geschickt untergraben und dadurch ausgeschaltet wurden. Aber all das hätte nicht funktioniert, hätte die gesamte Presse nicht mitgespielt. Die ist die eigentlich größte „Leistung“. Aber diese Meschanismen der Selbstzensur sind ein eigenes Thema.