„Der Staat bin ich!“ versus „Der Staat ist unser!“ – Ein Plädoyer für Bürgertribunale zur Aufarbeitung des Corona-Unrechts

1. September 2024von 10,3 Minuten Lesezeit

Die Frage, ob der Staat der Regierung gehört oder den Bürgern, ist in Zeiten wachsender politischer Spannungen und gesellschaftlicher Spaltung von zentraler Bedeutung. Der Verfasser hat die Notwendigkeit, das Corona-Unrecht durch Bürgertribunale aufzuarbeiten, thematisiert.

Doch diese Forderung birgt Risiken: Sie könnte als „Delegitimierung des Staates“ betrachtet werden, wodurch Kritiker schnell diffamiert und kriminalisiert werden. Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie westliche Regierungen zunehmend jede Form von Kritik unterdrücken und sich selbst mit dem Staat gleichsetzen, was im Widerspruch zu ihren eigenen demokratischen Grundprinzipien steht. Damit delegitimieren sie sich faktisch selbst.

Im diesem tpk Artikel habe ich die Notwendigkeit betont, das Corona-Massnahmen-Unrecht durch Bürgertribunale aufzuarbeiten. Diese Idee entstand aus dem klaren Versagen von Justiz und Politik, das Unrecht als solches zu erkennen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Stattdessen werden die Opfer und Kritiker verurteilt und kriminalisiert. Viele Leser haben mich daraufhin gefragt, was genau ich mir unter solchen Bürgertribunalen vorstelle. Gleichzeitig wurde auch Kritik laut: Die Forderung nach Bürgertribunalen, so warnen einige, könnte vom Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten Verfassungsschutz, als „Delegitimierung des Staates“ eingestuft werden. Die Sorge ist berechtigt, dass solche Forderungen dazu führen könnten, dass man als Rechter oder sogar als Reichsbürger diffamiert wird.

Bevor ich in einem späteren Artikel detaillierte Vorschläge zur Ausgestaltung von Bürgertribunalen machen werde, ist es wichtig, zunächst diese realen Gefahren zu beleuchten. Denn es zeigt sich immer deutlicher, dass Kritik an der Regierung, selbst wenn sie auf der Grundlage demokratischer Prinzipien und Grundrechte erfolgt, schnell als Bedrohung dargestellt werden kann. Dies wirft grundlegende Fragen auf: Wie weit darf der Staat gehen, um sich gegen Kritik zu schützen, und wann wird diese Schutzfunktion selbst zur Gefahr für die Demokratie? Die jüngste Entwicklung zeigt, dass hier eine gefährliche Gleichsetzung von Staat und Regierung erfolgt, die die im Grundgesetz verankerten Abwehrrechte der Bürger untergräbt.

Die gefährliche Gleichsetzung von Staat und Regierung

Die berühmte Aussage „L’État, c’est moi!“ („Der Staat bin ich!“) wird Ludwig XIV., dem Sonnenkönig, zugeschrieben und verkörpert das absolute Verständnis von Herrschaft, bei dem der Monarch seine Macht direkt mit dem Staat gleichsetzt. Diese Vorstellung von ungeteilter Macht führte letztlich zu einem System, in dem jegliche Kritik als Bedrohung für die Staatsordnung galt. Im Gegensatz dazu stand das Ideal der Französischen Revolution: „Der Staat ist unser!“ Hier wurde das Prinzip verankert, dass der Staat nicht einer Regierung oder einer Person gehört, sondern allen Bürgern gemeinsam. Dieses revolutionäre Verständnis bildete die Grundlage für moderne Demokratien, in denen die Macht von der Bevölkerung ausgeht und Regierungen nur auf Zeit legitimiert sind.

Doch in Deutschland und vielen anderen realexistierenden Demokratien erleben wir zunehmend eine gefährliche Rückkehr zu einer Denkweise, die dem Sonnenkönig näher steht als den Idealen der Französischen Revolution. Die Regierung beginnt, sich selbst mit dem Staat zu identifizieren und jede Form von Kritik als „Delegitimierung des Staates“ zu brandmarken. Diese Gleichsetzung untergräbt die fundamentalen Abwehrrechte, die das Grundgesetz jedem Bürger garantiert – das Recht, die Regierung zu hinterfragen, zu kritisieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Regierung ist eine temporäre Institution, die durch Wahlen legitimiert wird und deren Macht durch das Grundgesetz begrenzt ist. Sie ist nicht der Staat selbst, sondern ein Teil davon, der vom Volk gewählt und jederzeit abwählbar ist. Der Staat hingegen ist die Gesamtheit seiner Institutionen und Bürger, ein dauerhaftes Konstrukt, das unabhängig von der jeweiligen Regierung besteht.

Wenn die Regierung beginnt, sich selbst mit dem Staat gleichzusetzen, versucht sie, sich jeder Form von Kritik zu entziehen, indem sie diese als Angriff auf den Staat darstellt. Diese Gleichsetzung ist gefährlich und verfassungswidrig, weil sie die notwendige Trennung zwischen der Regierung als einer wechselbaren Führung und dem Staat als dauerhafter Struktur verwischt. Eine Regierung, die sich mit dem Staat identifiziert, neigt dazu, sich über die verfassungsmäßigen Kontrollen hinwegzusetzen. So werden Regierungskritiker schnell zu Staatsfeinden erklärt, um jede Form von Opposition zu unterdrücken und legitime Kritik an den Machtstrukturen zu delegitimieren.

Gewaltenteilung: Idee und Wirklichkeit

Das Grundgesetz, das die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bildet, ist mehr als nur ein juristisches Dokument.

Das Grundgesetz ist ein Bollwerk gegen die Konzentration von Macht und die Gefahr des Machtmissbrauchs durch den Staat zu verstehen. Es postuliert eine klare Trennung zwischen den Staatsorganen – Legislative, Exekutive und Judikative – und sorgt dafür, dass diese sich gegenseitig kontrollieren und ausbalancieren. Dieses Prinzip der Gewaltenteilung soll verhindern, dass die Regierung sich selbst über das Gesetz stellt.

Doch in der Realität gibt es in Deutschland keine wirkliche Gewaltenteilung. Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht gegeben, da diese von der Exekutive und damit indirekt von der Regierung beeinflusst wird. Auch die Legislative ist nicht vollkommen unabhängig, da ihre Arbeit durch die Mehrheitsverhältnisse und die damit verbundene Regierungskoalition dominiert wird. Dadurch findet keine effektive Kontrolle und Balance der Gewalten statt, und die Regierung kann ihre Macht ohne ausreichende Kontrolle ausüben. Dies widerspricht dem Grundgedanken des Grundgesetzes, das die Machtkonzentration und den Missbrauch verhindern soll. Stattdessen zeigt sich, dass die Macht der Regierung sich unkontrolliert ausbreitet und die vermeintliche Gewaltenteilung in der Praxis weiter eingeschränkt wird.

Die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat

Wichtig ist dabei die Rolle des Bürgers: Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger grundlegende Abwehrrechte, die dazu dienen, ihn vor staatlicher Willkür zu schützen. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5), das Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Recht auf Pressefreiheit (ebenfalls Artikel 5). Diese Rechte sind keine leeren Versprechen, sondern zentrale Elemente einer lebendigen Demokratie, die den Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Regierung zu kritisieren, zu überwachen und im Zweifel abzuwählen.

Das Grundgesetz ist ein Schutzschild für die Rechte der Bürger gegen staatliche Übergriffe und Willkür. Es stellt sicher, dass die Regierung jederzeit durch das Volk legitimiert und kontrolliert werden kann. Doch diese grundlegenden Abwehrrechte geraten zunehmend unter Druck, wenn die Regierung, legitime Kritik als „Delegitimierung des Staates“ zu diffamieren versucht. Die Regierung setzt sich dem Staat gleich, stellt die Abwehrrechte des Bürgers auf den Kopf und wendet die Staatsgewalt zum eigenen Schutz gegen Dissidenten an. Das ist eindeutig verfassungswidrig, denn ein Abwehrrecht der Regierung gegen den Bürger sieht das Grundgesetz nicht vor. Die Ampel-Regierung handelt folglich selbst verfassungsfeindlich.

„Delegitimierung des Staates“: Ein gefährlicher Kampfbegriff

In den letzten Jahren hat der Begriff „Delegitimierung des Staates“ eine beunruhigende Verwendung gefunden. Er wird genutzt, um jegliche Kritik an der Regierung als Bedrohung für die staatliche Ordnung zu brandmarken. Dieser Begriff wird vor allem vom sogenannten Verfassungsschutz und anderen staatlichen Institutionen verwendet, um eine breite Palette von Akteuren zu stigmatisieren – von friedlichen Demonstranten über investigative Journalisten bis hin zu Plattformbetreibern wie Pavel Durov. Das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz beschreibt beispielsweise, dass sogenannte „Delegitimierer“ Demonstrationen und Proteste nutzen, um gegen die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ zu hetzen. Doch diese Darstellung ist nicht nur pauschal und undifferenziert, sondern auch ein klarer Versuch, jegliche Form von Opposition und Kritik zu kriminalisieren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht in der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zunehmend eine Bedrohung für die demokratische Grundordnung. Doch die eigentliche Bedrohung geht von einer Regierung aus, die Kritik pauschal als staatsfeindlich bezeichnet und dadurch die Grundrechte der Bürger untergräbt. Wenn jede Form von Opposition als Delegitimierung betrachtet wird, bleibt kein Raum mehr für einen offenen, demokratischen Diskurs.

Die Notwendigkeit der Kritik und der öffentlichen Debatte

Kritik ist kein Angriff auf den Staat, sondern ein Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Eine Regierung, die Kritik nicht nur toleriert, sondern als notwendiges Korrektiv schätzt, stärkt die Demokratie. Wenn jedoch jede Form der Kritik als „Delegitimierung des Staates“ diffamiert wird, schwächt dies nicht nur das Vertrauen in die Regierung, sondern auch die Demokratie selbst. Die Forderung nach Bürgertribunalen zur Aufarbeitung des Corona-Unrechts ist keine „Delegitimierung des Staates“, sondern ein legitimer Ausdruck des Bedürfnisses nach Gerechtigkeit und Rechenschaft.

Die wahre Bedrohung für die Verfassung kommt nicht von denjenigen, die ihre Stimme gegen die Regierung erheben, sondern von denen, die versuchen, diese Stimmen zum Schweigen zu bringen. Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ wird somit von der Regierung politisch instrumentalisiert, um kritische Stimmen zu unterdrücken.

Die Verteidigung der Demokratie beginnt mit der Verteidigung der Grundrechte

Wenn die Regierung versucht, sich durch die Diffamierung von Kritikern und die Kontrolle über öffentliche Diskurse über das Grundgesetz zu erheben, dann muss die Gesellschaft umso entschlossener für ihre Rechte eintreten. Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit und politische Teilhabe. Diese Rechte sind das Fundament einer Demokratie und müssen aktiv verteidigt werden.

Demonstrierende Bürger, Journalisten und Regierungskritiker sind keine Feinde des Staates, sondern seine schärfsten Wächter. Sie sind es, die sicherstellen, dass die Regierung ihre Macht nicht missbraucht, dass Demokratie lebendig bleibt und dass die Gesellschaft sich weiterentwickeln kann. Die wahre Gefahr für unsere Gesellschaft kommt nicht von der Kritik an der Regierung, sondern von der Unterdrückung dieser Kritik.

Bürgertribunale in einer demokratischen Gesellschaft

Bürgertribunale könnten in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen, indem sie als eine Form der zivilgesellschaftlichen Kontrolle auftreten. Sie könnten eine Plattform bieten, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen und die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Durch die Einbeziehung von Bürgern in Prozesse zur Aufklärung von staatlichem Fehlverhalten könnte das Gefühl der Teilhabe und der direkten Demokratie gestärkt werden.

Diese Tribunale sollten jedoch nicht als Bedrohung, sondern als Ergänzung zu bestehenden demokratischen Institutionen verstanden werden, die darauf abzielen, die Demokratie durch Transparenz und Bürgerbeteiligung zu stärken. Es ist wichtig, dass solche Initiativen nicht voreilig als staatsfeindlich abgetan werden, sondern als Ausdruck eines lebendigen demokratischen Diskurses, der die Grundrechte der Bürger schützt und verteidigt.

Bürgertribunale jenseits des politischen Kalküls

Ein weiterer Aspekt, der die Debatte um Bürgertribunale vorantreiben könnte, sind die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen. In diesen Bundesländern besteht die Möglichkeit, dass sowohl das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) als auch die Alternative für Deutschland (AfD) Mehrheiten in den Landtagen gewinnen. Selbst wenn diese beiden Parteien nicht koalieren oder gemeinsam eine Regierung bilden, könnten sie dennoch durch ihre Mehrheiten im Parlament die Aufarbeitung des Corona-Unrechts auf Landesebene aktiv fördern. Beide Parteien haben deutlich gemacht, dass sie die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen als zentrales Anliegen betrachten. Durch entsprechende Landesgesetze könnten sie die Einrichtung von Bürgertribunalen unterstützen, um eine tiefgehende Untersuchung der politischen Entscheidungen während der Pandemie zu gewährleisten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Dabei sollte auch politisches Kalkül mit Blick auf die kommenden Bundestagswahlen in den Hintergrund treten. Die Notwendigkeit einer umfassenden und transparenten Aufarbeitung ist wichtiger als kurzfristige politische Vorteile oder ideologische Differenzen. Die Aufarbeitung dient dem Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und stärkt die demokratischen Prozesse. Es wäre ein starkes Signal an die gesamte Bundesrepublik, dass der Wille zur Gerechtigkeit und zur Klärung von Verantwortung über parteipolitischen Überlegungen steht. Eine solche Haltung würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der beteiligten Parteien stärken, sondern auch den Zusammenhalt der Gesellschaft fördern, indem sie zeigt, dass es über Parteigrenzen hinweg eine gemeinsame Verantwortung für die Zukunft des Landes gibt.Formularbeginn

Es bleibt abzuwarten, wie sich die sogenannte „Brandmauer“ zur AfD, die von den übrigen Parteien und deren inszenierte „Zivilgesellschaft gegen Rechts“ vehement verteidigt wird, auf diese mögliche Zusammenarbeit in den Landesparlamenten auswirken wird. Der Druck, diese Brandmauer aufrechtzuerhalten, könnte den Handlungsspielraum für die Initiierung solcher Bürgertribunale erheblich einschränken und die politische Landschaft weiter polarisieren.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Dejan Lazić, Sozialökonom und Wirtschaftsjurist, Hochschuldozent für Staats- u. Migrationsrecht (2002-2022), CEO einer internationalen Rechts- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft. Veröffentlichungen u.a. bei nachdenkseiten.de und norberthaering.de.


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11 Kommentare

  1. Fritz Madersbacher 2. September 2024 um 10:50 Uhr - Antworten

    „Diese Tribunale sollten jedoch nicht als Bedrohung, sondern als Ergänzung zu bestehenden demokratischen Institutionen verstanden werden, … als Ausdruck eines lebendigen demokratischen Diskurses, der die Grundrechte der Bürger schützt und verteidigt“

    Das Vertrauen in den (bürgerlichen) Staat, in die „echte“ Demokratie mit der Bevölkerung als „Souverän“ ist groß, auch wenn die „Pandemie“-Inszenierung etwas ganz Anderes beispielhaft vorgeführt hat. Aber so haben wir es ja schließlich von Kindheit an eingetrichtert bekommen. Wie Staat, Rechtsverhältnisse, politische Systeme, Politik überhaupt mit den zugrundeliegenden ökonomischen Strukturen und den mit Notwendigkeit daraus folgenden gesellschaftlichen (Klassen-)Verhältnissen zusammenhängen, darüber sind wir tunlichst nie aufgeklärt worden. „Die Aufarbeitung dient dem Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und stärkt die demokratischen Prozesse“ – wir wollen unser durch die „Pandemie“-Inszenierung arg zerfleddertes – illusionistisches – rosa Weltbild zurück.
    Doch es gibt kein Zurück, „der Staat“ ist nicht der über den Klassen stehende Wohltäter, auch wenn er zur „Dämpfung“ der Klassenkonflikte dient, um ständige Unruhe(n) zu unterbinden:
    „Nach Marx ist der Staat ein Organ der Klassenherrschaft, ein Organ zur Unterdrückung der einen Klasse durch die andere, ist die Errichtung derjenigen „Ordnung“, die diese Unterdrückung sanktioniert und festigt, indem sie den Konflikt der Klassen dämpft. Nach Ansicht der kleinbürgerlichen Politiker ist die Ordnung gerade die Versöhnung der Klassen und nicht die Unterdrückung der einen Klasse durch die andere“
    (W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, 1917)

    Der medizinisch-pharmakologisch-industrielle Komplex, die dazugehörenden Finanzmonopole und ihre Handlanger in den herrschenden Klassen der westlichen Gesellschaften und Medien werden nicht untätig „einer umfassenden und transparenten Aufarbeitung“ der „Pandemie“-Inszenierung und der Bildung von Tribunalen zuschauen. Für ihre Macht, ihre Profite und weitere ähnlich gelagerte Umtriebe (z. B. Kriege) steht dabei viel zu viel auf dem Spiel …

  2. Daisy 2. September 2024 um 8:38 Uhr - Antworten

    Ja, das ist ganz genau so und sollte möglichst überall verbreitet werden. Denn es ist wirklich so, dass die dzt. Regierenden sie als Staat und die Bürger als Untertanen und ihre Anweisungen als gottgewollt betrachten, wohl weil sie von Gates & Co kommen.

    Dabei ist es umgekehrt, zumind. in einer echten Demokratie. Das Volk ist der Souverän und die Regierenden sind unser Personal, bestenfalls Volksvertreter.

    Vox populi vox dei…die Stimme des Volkes ist Gottes Stimme.

    Man darf die regierenden Parteien ruhig kritisieren. Das gehört zur Demokratie. Man darf sie sogar verhöhnen, wenn man dabei nicht wie Böhmermann (der die Opposition verspottet) die Grenzen des guten Geschmackes oder Gesetzes überschreitet.

    Da die Coronamaßnahmen, die Impfstoffbeschaffung, die Zulassung, der angebl. Notstand, das Verschludern der Daten usw. weder von der Regierung noch von ihren Hunderlmedien aufgearbeitet wird, denn dazu müssten sie sich ja selbst anzeigen, muss das ein wirklich unabhängiges Gericht übernehmen. Spätestens seit Offenlegung der RKI-Protokolle ist es soweit. Es ist höchste Zeit!

    • OMS 2. September 2024 um 11:09 Uhr - Antworten

      Werte Daisy!
      Woher wollen sie ein unabhängiges Gericht nehmen? Richter und Staatsanwälte sind doch politikhörig! Selbst Verfassungsrichter biegen sich wie ein Gummiring um ja nicht mit der Politik in Gegensatz zu geraten.

      Ich zitiere von der HP des LG Wien – als PDF einsehbar:
      Aktuelle Ergänzung zur Hausordnung
      infolge der COVID-19-Pandemie
      Es besteht die Verpflichtung, in allen öffentlich zugänglichen
      Bereichen des Gerichtsgebäudes eine FFP2-Maske zu tragen
      und auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
      Der Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Wien
      am 30.3.2022
      Mag. Friedrich Forsthuber

      Ohne abhängige und hörige Richterschaft hätten die C-Maßnahmen nie so umgesetzt werden können. Selbst die nachträglichen Urteile des Verfassungsgerichtshofes spotten doch der Unabhängigkeit des Richterstandes! Bei den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften ganz zu schweigen!

      Die Gewaltentrennung in der Demokratie steht auf dem Papier, wird aber weder vollzogen noch gelebt, da alle Parteisoldaten sind/waren oder dazu gezwungen sind um Karriere zu machen.

      • Daisy 2. September 2024 um 12:37 Uhr

        Manche haben widersprochen, wurden aber sofort als FPÖ-nahe denunziert, s. Anfragen an der VfGH und manchmal wissenschaftlich korrekte Maskenurteile, die man schlichweg ignoriert hat. Ja, ich weiß, dass wir keine unabhängige Justiz haben, s. mein Beitrag zur WHO heute morgen. Deswegen sage ich ja, dass wir unabhängige Richter brauchen ;-)

        Doch wer ist objektiv? Niemand. Kein Mensch kann objektiv sein. Deswegen muss alles an die Öffentlichkeit. Das Tribunal muss öffentlich stattfinden und mehrere Richter aus allen politischen Lagern fällen das Urteil. Alles muss aufgezeichnet und auf YT und anderen Videoplattformen frei zur Verfügung stehen. Dann haben wir die bestmögliche Objektivität erreicht.

        Menschen können nur subjektiv urteilen. Daher brauchen wir so viele verschiedene wie möglich und müssen dann einen Konsens finden. Das Zauberwort heißt Transparenz.

  3. Jan 1. September 2024 um 20:49 Uhr - Antworten

    Ich denke, es ist eine gute Idee, hohe Positionen in der Justiz durch Persönlichkeitswahl zu bestimmen wie im angelsächsischen Raum.

    Das Problem ist die juristische „Wahrheit“. Während „der Widerstand“ die „Wahrheit“ unter Einbezug sämtlicher Studien und Befürchtungen „findet“, verlässt sich die Justiz auf das, was die Mehrheit für Realität hält.

    Realität kann durch PR und Lobbyismus „gemacht“ werden. Da beißt sich die Katz in den Schwanz, es kommt zu einem Ringschluss. Die Justiz ist damit überfordert.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, das zu durchbrechen. Eine Partei gewinnt Wahlen und stellt Ressourcen für die Erarbeitung einer fachlich sauberen „Wahrheit“ zur Verfügung, die auch in anderen Staaten genutzt werden kann. Oder die Menschen erleiden derart viel Schaden, dass das Narrativ kippt.

  4. triple-delta 1. September 2024 um 20:19 Uhr - Antworten

    Warum lesen im Westen alle, die glauben irgendetwas über Staat, Regierung und Demokratie schreiben zu können, nicht mal Marx oder Engels? Dann würden nicht solche peinlichen Fehlinterpretationen wie hier am Beispiel des Zitats Ludwig XIV. dabei rauskommen. Wer nicht so viel lesen will, kaufe sich die Staatsbürgerkundelehrbücher der DDR.
    Der Merksatz lautet: Der Staat ist das Machtinstrument der herrschenden Klasse.
    Im Absolutismus war das der alleinherrschende König. Deshalb auch dieser Ausspruch. In der französischen Revolution strebte das Bürgertum an die Macht. Deshalb der Slogan „Der Staat ist unser“. Hier war aber nicht das gesamte Volk gemeint, sondern eben nur das Bürgertum, welches damals noch breiter aufgestellt war als heute. Natürlich kämpften in der französischen Revolution auch viele Proletarier mit, die keinen bürgerlichen Staat aufbauen wollten. Es kostete dem französischen Bürgertum einige Mühe, das später in den Griff zu kriegen. Deshalb verbündete sich das deutsche Bürgertum 1848/49 gleich mit den feudalen Kräften und machten eine bürgerliche Revolution light.
    Man kann Staat und Regierung nicht trennen. Beide sind die zwei Seiten einer Medaille. Ein bürgerlicher Staat wird immer eine bürgerliche Regierung haben. Jede sozialistische Regierung, die den bürgerlichen Staat nicht zerschlägt, scheitert. Dafür gibt es ausreichend Beispiele.

    • rudifluegl 2. September 2024 um 10:30 Uhr - Antworten

      Man sollte aber auch nicht ausgerechnet durch selbsbestimmtes Lesen indoktriniert werden.
      Und alles lesen, denken, insbesondere Schreiben ist auch Übung die sich hoffentlich nicht zu sehr verfestigt!
      Und für Hybride gilt „Höre auch den Narren zu“, denn um auch Gedanken auf festgefahrenen Wegen mal ins Schleudern zu bringen!
      Und lesen sie mal wer was und wieso, festschreibt. Dann sind wir auch bei der Bibel mit Besitzanspruchsdokumentation als letzten Anspruch für Verlierer!
      In Utopien darf ich alles machen, auch Regierungsgebilde die Sie in weiser Voraussicht und jahrtausender alter Erfahrung gleich mal zerschmettern!
      In der Geschichte der Revolutionen gab es aber auch so etwas wie Evolution, Erkenntnisse über das „Menschmögliche“ und das gegen das Unmenschenmögliche ein zu zäunen!
      Und so weiter. Apodiktisches fordert mich heraus, obwohl ich auch auf Erkenntnissen und Wichtigkeiten der „Linken“ ruhe!

      • triple-delta 2. September 2024 um 11:21 Uhr

        So viele Buchstaben für NULL Inhalt. Widerlegen Sie mich oder Marx, Engels und Lenin. Fritz Madersbacher hat ja oben das entsprechende Zitat gebracht. Widerlegen Sie es!

      • rudifluegl 3. September 2024 um 15:56 Uhr

        Besser Null Inhalt als Leerstellen mit ideologisch verbrämter Propaganda gefüllt!
        Ihre Aussagen sind unwiderlegbar und damit haben sie sie selber „abgeschafft“!
        Sollten sich darin Teil“wahrheiten“ befinden, diese Möglichkeit besteht bei jedem Pamphlet, so lassen sich diese mühelos mit meinen Fragestellungen verschränken, falls sie sich herablassen zu verstehen was ich meine.

  5. OMS 1. September 2024 um 20:08 Uhr - Antworten

    Die Landtagswahlen in D werden bis auf die Berichterstattung mit verstärkter Hetze gegen AfD nichts verändern. Es wird noch mehr Na..i gebrüllt und diffamiert und Dreck geschleudert sowie demonstriert werden und natürlich eine Koalition der Verlierer gebildet. Darum ist für mich eine Proporzregierung demokratischer als eine Koalition von Verlierern. Denn die Regierung muss dann entsprechend dem Wählerwillen zusammengesetzt sein. Was heute als Rechtsextrem verurteilt wird, war früher die Mitte der Gesellschaft mit Hausverstand. Vertreten durch CDU/CSU. Diktaturen tolerieren eben keine Kritik, gleichgültig ob sie sich selber als Linke oder Rechte sehen.

  6. Fritz Madersbacher 1. September 2024 um 17:34 Uhr - Antworten

    „Das Grundgesetz ist ein Bollwerk gegen die Konzentration von Macht und die Gefahr des Machtmissbrauchs … Das Grundgesetz ist ein Schutzschild für die Rechte der Bürger gegen staatliche Übergriffe und Willkür. Es stellt sicher, dass die Regierung jederzeit durch das Volk legitimiert und kontrolliert werden kann“

    In der Theorie. In der Praxis offenbar nicht, wie der Artikel konstatiert. Warum ist das so? Staat, Regierung, politische Systeme, Politik überhaupt sind eben nicht losgelöst von den zugrundeliegenden ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturen:
    „Meine Untersuchung mündete in dem Ergebnis, daß Rechtsverhältnisse wie Staatsformen weder aus sich selbst zu begreifen sind noch aus der sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln, deren Gesamtheit Hegel, nach dem Vorgang der Engländer und Franzosen des 18. Jahrhunderts, unter dem Namen „bürgerliche Gesellschaft“ zusammenfaßt“ (Karl Marx, Vorwort zur „Kritik der politischen Ökonomie“, 1859)
    „Nach Marx ist der Staat ein Organ der Klassenherrschaft, ein Organ zur Unterdrückung der einen Klasse durch die andere, ist die Errichtung derjenigen „Ordnung“, die diese Unterdrückung sanktioniert und festigt, indem sie den Konflikt der Klassen dämpft. Nach Ansicht der kleinbürgerlichen Politiker ist die Ordnung gerade die Versöhnung der Klassen und nicht die Unterdrückung der einen Klasse durch die andere“ (Lenin, Staat und Revolution, 1917)

    Spätestens die „Pandemie“-Inszenierung hat das für jeden Menschen, der nicht die Augen vor der Realität verschließt, in aller Deutlichkeit vorgeführt.
    „Bürgertribunale könnten in einer demokratischen Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen, indem sie als eine Form der zivilgesellschaftlichen Kontrolle auftreten. Sie könnten eine Plattform bieten, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen und die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen“
    Nur: die herrschende bürgerliche (Kapitalisten-)Klasse hat keine Lust dazu, alle Appelle werden nichts fruchten. In der Praxis könnte nur eine revolutionäre Partei der arbeitenden Menschen Rechenschaft durchsetzen, aber davon sind wir mit unseren (klein-)bürgerlichen Illusionen noch weit entfernt …

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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