
Verfassungsbeschwerde gegen neues deutsches WHO-Gesetz
In Deutschland wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, die aktuell in das deutsche Recht übernommen werden, eingereicht.
In Deutschland liegt der Gesetzesentwurf, der das nationale Recht an die neuen WHO-Richtlinien anpasst, bereits im Bundestag. Dort ist noch ein Beschluss notwendig, dieser dürfte aber nur Formsache sein. TKP hat ausführlich berichtet. Bürgerrechtler melden nun eine erste eingebrachte Verfassungsbeschwerde gegen die Pläne der deutschen Regierung.
Die GemeinWohlLobby meldet, dass „ mit Datum 18. August 2025 wurde die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragte der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.“
Per Presseaussendung meldet die Bürgerinitiative:
Die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) wurden am 01. Juni 2024 unter Verstoß der IGV-Regeln und der Verfahrensregeln der WHO völkerrechtswidrig von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet. Mehrere Länder, darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien, haben mit der Begründung die Änderungen der Gesundheitsvorschriften abgelehnt, dass ihre Souveränität mit einer Annahme der neuen Gesundheitsvorschriften eindeutig bedroht ist.
- Mayer, Dr. Peter F.(Autor)
Deutschland beabsichtigt trotz dieser Tatsache, die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) zu ratifizieren. Am 16. Juli 2025 hat das Bundesgesundheitsministerium das vorgesehene Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der IGV veröffentlicht. Im Artikel 2 des Zustimmungsgesetzes steht, dass die elementaren Menschenrechte durch die Annahme der neuen IGV nicht mehr garantiert werden.
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Das Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Deshalb haben die Kläger zugleich Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel gestellt, den Deutschen Bundestag zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 zu stimmen.
Die Dringlichkeit durch ein Schnellverfahren über die einstweilige Anordnung ist deshalb geboten, denn durch den Beschluss des Zustimmungsgesetzes treten vollendete Tatsachen in der Form einer völkerrechtlichen Vertragsbindung ein, an die Deutschland dann auch gebunden ist.
Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO missachten wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verletzen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und, mit Blick auf die Länderkompetenzen in Gesundheitsfragen, auch das Föderalismusprinzip.
Falls das Zustimmungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, können unsere Souveränitäts- und Freiheitsrechte als selbstverständlich eingeschränkt werden.
Da der Verdacht groß ist, dass die Mehrheit im Bundestag – so wie die Mehrheitsverhältnisse sind – diesem Gesetz bedenkenlos zustimmen wird, hat die Bürgerinitiative auch eine Emailaktion mit Fakten an die Abgeordneten des Bundestages gestartet.
Die Abgeordneten im Bundestag kennen zu meist nicht die zahlreichen negativen Auswirkungen der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005.
Der Text der Verfassungsbeschwerde ist freigegeben, damit viele beim Gericht die einstweilige Anordnung verlangen können. Eine Anleitung dazu befindet sich unter www.gemeinwohl-lobby.de/who-verfassungsbeschwerde/
.Bild „CORONAVIRUS“ by https://www.vperemen.com is licensed under CC BY 2.0.
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Ziviler Ungehorsam ist die beste Waffe, die von jedem Bürger einfach und leicht umgesetzt werden kann!
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
EIGENE GEDANKEN
Tja, also DAS sagt doch bereits mehr als genug aus. Wenn man diese Aussage zu Grunde legt, weiß ein Jeder, wohin die Reise gehen soll… Der oben aufgeführte Text ist selbsterklärend. Wohlgemerkt 👉 Es handelt sich hier um FUNDAMENTALE Grundrechte, die gerade, im besten Fall relativiert und im schlimmsten Szenario, gleich ganz entsorgt werden. All dies geschieht, ohne mit der Wimper zu zucken. Da können sich einem schon die Nackenhaare aufstellen. Und das sollten sie sich auch..
Man vermag die Hitze des Höllenfeuers 🔥 schon zu spüren…
Wollen die Bürgerkrieg? Sie haben noch nicht einmal ein Virus, aber wollen jedem regelmäßig den krankmachenden, bisweilen sofort tödlich wirkenden Impf-Giftmüll injizieren? Was sind das nur für Leute? Nina Warken sollte in Protestschreiben (https://coronistan.blogspot.com/2025/05/jetzt-ist-der-wache-burger-gefragt-nina.html) ersaufen.
Davon ganz abgesehen geht es bei diesen Injektionen nicht um die Bekämpfung angeblich existierender bedrohlicher Viren sondern um die Installation einer Bio-Cyber-Schnittstelle (https://coronistan.blogspot.com/2025/01/wer-daruber-nichts-wei-wei-nichts.html) und deren regelmäßiges Update und Upgrade.
Das Problem bei Verfassungsbeschwerden gegen Regierungsentscheidungen, ist immer das korrupte Bundesverfassungsgericht! Dieses Gericht fällt immer häufiger Entscheidungen zugunsten der jeweiligen amtierenden Regierung, die sich an der Macht befindet! Diese Richter sind nicht neutral! Nicht umsonst schlagen ausgerechnet Parteien die Richter vor, die dann im Interesse der Regierung urteilen. Das öffnet Tür und Tor für haufenweise Fehlurteile, wie wir sie seit den Corona-Jahren kennen. Vermutlich wird auch die im Artikel beschriebene Verfassungsbeschwerde entweder nicht zugelassen oder schnell abgeschmettert.
Nur der Bürger kann in der Masse etwas von der Politik erzwingen! Ansonsten macht die Regierung was sie will und das ist fast ausschließlich einen Politik gegen den Bürger!
Genau so ist es!
Leider wird diese fatale Abhängigkeit (böse Zungen nennen es auch Korruption) bereits im Grundgesetz praktisch festgeschrieben (nicht nur für das BVerfG):
Art 94
(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte VOM BUNDESTAGE UND VOM BUNDESRATE GEWÄHLT.
Art 95
(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.
(2) Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet ZUSTÄNDIGE BUNDESMINISTER gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet ZUSTÄNDIGEN MINISTERN der Länder und einer gleichen Anzahl von MITGLIEDERN besteht, die VOM BUNDESTAGE GEWÄHLT werden.
Darüber kann auch
Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
nicht hinweghelfen, denn aus der bisherigen praktischen Rechtsprechung z.B. gegen die Kritiker der politisch motivierten Zwangsmaßnahmen und deren Folgen im Zusammenhang mit der menschengemachten Corona-Krise ergeben sich leider berechtigte Zweifel daran, dass Art 97 (1) GG diese Unabhängigkeit trotzdem (zumindest mehrheitlich) gesichert haben könnte.
Mich ärgert diese Art der Politik schon lange, genauso wie diese ständigen Gesetze gegen den Bürger!
Generalfeldmarschall Klingenbiel wird die Antragsteller sicher als Terroristen verfolgen lassen. Nach niederländischem Vorbild.
Die Gespritzten werden jubeln – endlich Demokratie! In Russland würden Kläger verhaftet werden. Ihre juridische Praxis genügt nicht feministischen Prinzipien, Herr Putin!