Begeht die österreichische Bundesregierung Landesverrat?

4. März 2023von 1,3 Minuten Lesezeit

Laut dem Professor für Internationale Beziehungen der Uni Innsbruck, Univ.Prof. Dr. Gerhard Mangott, werden mit dem Budget der Europäischen Friedensfazilität, in deren Kommission jeder Mitgliedsstaat der EU vertreten ist und die durch die Mitgliedsstaaten finanziert wird, Waffenlieferungen an die Ukraine bezahlt.

Dies wurde schon mehrfach publiziert, unter anderem durch mich, und wird auch von der EU-Friedensfazilität bestätigt.

Am 26. Oktober 1955 wurde die immerwährende Neutralität Österreichs als Verfassungsgesetz beschlossen. Im Paragraph 252 StGB ist Landesverrat unter anderem definiert als Bestrebung, die dauernde Neutralität Österreichs aufzuheben. Erklärt ist das zum Beispiel bei Rechteasy im Punkt (3).

Ich habe daher den österreichischen Verfassungsgerichtshof um Stellungnahme ersucht, ob die Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei mit der österreichischen Neutralität vereinbar ist. Die Schweiz zum Beispiel liefert weder Waffen noch erlaubt sie deren Lieferung über Schweizer Gebiet.

Ich habe auch um Klärung der Frage gebeten, ob die Finanzierung von Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei als Bruch der Neutralität den Tatbestand des Landesverrates erfüllt.

Meiner Meinung nach wäre die Finanzierung oder Lieferung von Waffen nur legal, wenn vorher die entsprechenden Gesetze der Republik Österreich per Verfassungsmehrheit geändert würden. Unter der jetzigen Gesetzeslage begeht die österreichische Bundesregierung meiner Meinung nach das Delikt des Landesverrates.


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16 Kommentare

  1. SchauGenau 9. März 2023 at 8:58Antworten

    Das Thema Neutralität hat sich seit dem EU-Beitritt erledigt, das werden die Verfassungsrichter genauso sehen. Die Anfrage kann man sich daher sparen. Zumal die VfGH-Nebenerwerbsrichter ohnehin nur mehr ein Regierungsorgan sind.
    Die Beteuerungen der Politik, irgendeinen Schein von Neutralität zu bewahren, sind nur Sand für die Augen ohnehin schon blinder Bürger.

  2. Fritz Madersbacher 4. März 2023 at 15:56Antworten

    “Begeht die österreichische Bundesregierung Landesverrat?”
    Beging die österreichische Bundesregierung 1938 Landesverrat? Beging die Fünfte Kolonne der Nazis in Österreich (die sogenannten “Illegalen”) Landesverrat? Die erste Frage wurde immer unter den Tisch gekehrt oder verneint. Über die zweite Frage wurde nach 1945 weitestgehend großzügig hinweggesehen.
    Jetzt stehen wieder diese Fragen im Raum, auch eine Fünfte (NATO-)Kolonne ist wieder hochaktiv. Letzten Endes müssen wir selbst diese Fragen beantworten, aus unserem Standpunkt und unseren wohlverstandenen eigenen Interessen heraus. Es geht um viel zu viel …

  3. Hanna 4. März 2023 at 13:11Antworten

    Unsere Regierung und Volksvertreter bringen uns alle zunehmend in die Bredouille, in eine gefährliche Entwicklung für unser Land.

    Arthur H. LAMBAUER (Völkerrechtler, ehem RA) bringt es im Tweet auf den Punkt:

    »Aus meiner Sicht dient diese Geheimniskrämerei allein dem Zweck zu vertuschen, dass unsere Politiker in den seltensten Fällen selbst eigene inhaltliche Vorschläge zu textieren imstande sind, weil ihnen die Sach- und die juridische Kenntnis fehlt. Hochverrat eben.«

  4. Peter Ruzsicska 4. März 2023 at 12:52Antworten

    Na wos denn sunst.

  5. Jurgen 4. März 2023 at 12:39Antworten

    In der Tat braucht es Menschen, die das auch durchfechten!

  6. therMOnukular 4. März 2023 at 12:27Antworten

    Mit “einem” Wort: Ja, natürlich!

    Kogler hat expressis verbis verlautbart, dass es quasi eine Sünde wäre, sich im Ukraine-Konflikt neutral zu verhalten. Wenn das keine Ankündigung eines bewussten Verstoßes gegen die Verfassung ist, was dann? Und wenn dann österr. Politiker nur noch nach Kiew reisen, um Geschenke darzulegen, aber nicht mehr mit Moskau reden, dann ist das der Vollzug dieser Ankündigung.

    Somit sind schon einmal Kogler, Gewessler und VdB anzuklagen.

    • Rosa 4. März 2023 at 13:33Antworten

      “…, dass es quasi eine Sünde wäre, sich im Ukraine-Konflikt neutral zu verhalten.”

      Ich nehme grs nicht ernst, was von flüssigen sog Sorgenbrechern bedenklich abhängige Personen verlautbaren.

      “In vino veritas” ist nur ein Sprichwort; unser VK hätte besser “in aqua sanitas” beherzigen sollen.

  7. niklant 4. März 2023 at 11:51Antworten

    Die österreichische Bundesregierung arbeitet doch sowieso nicht für ihre Bürger sondern für die Wohlergehen der Politisch Diktatorischen EU. Das Geld der Bürger ist nur das einzige, was diese sogenannte Regierenden wollen! Der Rest ist Schminke!

  8. Dr. No 4. März 2023 at 11:39Antworten

    Die Antwort ist “ja” und zwar nicht erst seit dem Krieg sondern schon seit 3 Jahren. Wer sein eigenes argloses Volk tötet ist ein Verräter.

  9. Jan 4. März 2023 at 11:38Antworten

    Wenn Regierungsmitglieder wie Kurz (Young Global Leader) oder Zadic (Global Shaper) einer Gesellschaft nahestehen, die klar verfassungswidrige Ziele verfolgen (WEF, Great Reset, Ihr werdet nichts besitzen), halte ich das ebenso für ein Versagen des Verfassungsschutz. Könnte heute ein RAF-Mitglied die Staatsanwälte steuern?

    Wenn das behördlich nicht kontrollierbar ist, könnte diese Funktion durch direkte Demokratie übernommen werden: Transparenzpflicht, Abwahlmöglichkeit, Wahl der Justizorgane.

  10. quantumonly 4. März 2023 at 11:19Antworten

    Eine immerwährende Neutralität wie sie in den 50er Jahren beschlossen und von den Siegermächten genehmigt wurden, unter Auflagen(!), bedarf eines souveränen Staates. Da wir mit dem Beitritt zur EU keiner mehr sind, was sich auch in der Budgetunfreiheit ausdrückt, die EU-Kommission genehmigt das Budget, ist es vorbei mit der Neutralität da die Handlungsfreiheit nicht mehr gegeben ist.
    Das findet sich ebenfalls in den EU-Verträgen die über den lokalen Verordnungen und Gesetzen stehen.
    Zum Unterschied von Herrn Scholz muss Herr Nehammer nicht in die USA fliegen um sich seine Befehle abzuholen das zeigt die Unwichtigkeit von Österreich auf. Seine EU-Aufpasserin Edtstadler regelt das schon.

  11. OMS 4. März 2023 at 9:58Antworten

    Nicht nur die Regierung sondern auch die Gruppe, siehe hier: TKP – Am Tag nach Sicherheitskonferenz: PR-Aktion für NATO-Beitritt Österreichs, welche Österreichs Neutralität in Frage stellt und zur NATO möchte. Insbesondere die dort als Unterstützer angeführten Beamten, da sie für mich (meine Meinung muss ja nicht stimmen) eindeutig gegen das Beamtendienstrecht verstoßen.

  12. Pilgrim 4. März 2023 at 9:18Antworten

    Bin dann mal gespannt auf die Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes.

    • Vortex 4. März 2023 at 16:33Antworten

      Bei solch einer komplexen Handhabung (tinyurl.com/ycxjbyu8, tinyurl.com/cta4ybp9) blickt man als Durchschnittsbürger wohl kaum durch (tinyurl.com/yueu9h7s), aber was ist jetzt mit der “Weisungsgebundenheit des VfGH”, die scheint sich doch in den letzten Jahren stets durchzusetzen, meist zulasten der österr. Staatsbürger oder? …

      Zitat: „Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.“ – Art. 87 Abs. 1 B-VG
      Quelle: Weisung (Österreich), tinyurl.com/azr8hkdt

      Hmm …

  13. federkiel 4. März 2023 at 9:05Antworten

    Also, diese Friedensfaszilität ist ja sowieso im Namen schon ein Witz, Frieden schaffen mit Waffen!
    Und das zweite ist halt, daß in der EU ein Beistandspflicht besteht, daß war ja von Anfang an ein Konflikt mit der Neutralität. Im EU Vertrag steht: Zitat
    “Gemeinsame Erklärung der Beitrittskandidaten zur GASP in der Schlussakte des BeitrittsV:
    „vollständige und vorbehaltlose Übernahme der
    Bestimmungen der GASP; Bereitschaft und
    Fähigkeit, sich in vollem Umfang und aktiv an der
    GASP beteiligen zu können”
    Und die Schweiz ist halt nicht EU-Mitglied.

  14. Peter Pan 4. März 2023 at 8:28Antworten

    Super.

    Handelt es sich auch um Landesverrat, wenn Regierungsmitglieder, Beamte und Abgeordnete Zertifikate von US-amerikanischen geisteskranken Superkriminellen zur totalitären Kontrolle der Bürger, Organisationen und Unternehmen des Landes und seiner Währung einführen – und dies per Zwang mit der Teilnahme an einem gentechnischen Experiment und der Außerkraftsetzung der Verfassung per Ermächtigungsgesetze und Verordnungen koppeln?

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