„Hallo, mein Name ist Sonja“ – Rede auf einer MFG-Kundgebung

18. Dezember 2021von 3 Minuten Lesezeit

Auch dieses Wochenende finden wieder zahllose Kundgebungen in ganz Österreich statt, wenn auch in etwas bescheidenerem Rahmen, um nicht zu sehr die Nach-Lockdown Einkaufsbedürfnisse zu stören.  Kundgebungen, Spaziergänge und Demos fanden und finden noch statt in Weiz, Klagenfurt, Linz, Knittelfeld, Amstetten, Leibniz, Bad Ischl, Innsbruck, Gmünd, Stegersbach, Kirchberg/Pielach, Schöckl, Weiz, Wien, Waidhofen, Villach, Salzburg, Mittersill, Innsbruck, Lienz, Bregenz, Graz, Mödling, Steyr, Deutschlandsberg, St. Veit a.d. Glan, Pregraten, Braunau, Oberwölbing und vielen anderen Orten.

Von Peter F. Mayer

Zu finden sind die Veranstaltungen hier:
https://www.demo-info.at/home/demokalender/

Auf den Bild oben zu sehen ein Ausschnitt von der Kundgebung der MFG-Österreich auf der einige interessante Reden gehalten wurden. Die von der Pflegeassistentin Sonja gehaltene, möchte ich euch nicht vorenthalten. Das ist das Schicksal, das die einst beklatschten Heldinnen und Helden erfahren, wenn sie nicht bereit sind sich der experimentellen Gentherapie zu unterziehen. Und sie zeigt deutlich die Folgen, die die Hetze einer inkompetenten und bösartig agierenden Regierung verursacht.

Hallo, mein Name ist Sonja,

ich bin Pflegeassistentin und wurde vor einer Woche gekündigt.

Ich habe in der Hauskrankenpflege eure Mamas, Papas, Omas und Opas betreut. Ich habe mich vor 2 Jahren im 2. Berufsweg für diese Arbeit entschieden. Ich sehe es als meine Berufung, meine Klienten sind für mich wie Kinder, ich liebe sie und freue mich über jedes Lächeln, das ich ihnen schenken kann.

Mein Arbeitgeber hat mich gekündigt, weil ich Angst vor dem Gen-Impfstoff habe. Monatelang wurde in der Arbeit nur mit vorgehaltener Hand darüber gesprochen, wer noch nicht geimpft wurde. Alle hatten Angst. Ich habe diese Menschen zu einer kleinen Gruppe versammelt und wir haben uns gegenseitig Mut gemacht. Das Gefühl nicht alleine zu sein mit seinen Sorgen, hat allen sehr gut getan.

Mein Arbeitgeber hat davon erfahren und mich sofort gekündigt. Von heute auf morgen durfte ich nicht mehr zu meinen Klienten fahren, durfte mich noch nicht mal verabschieden. Mein Teamleiter hat sich nicht bei mir gemeldet. Der Betriebsrat hat mir eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen. Die IT hat sich auf mein Diensthandy verbunden und alle meine Daten gelöscht.

Ausgelöscht, weil ich mich gewehrt habe.

Meine Gedanken sind bei meinen Klienten, es tut mir sehr leid, dass ich ihnen nicht sagen konnte, dass ich sie verlassen muss.

Unprovozierte Einkesselung der friedlichen Kundgebung durch Polizei

Am Ende der Kundgebung kam es zu einer völlig sinnbefreiten und provokanten Einkesselung der Teilnehmer durch die Polizei. MFG-Österreich hält dazu fest:

Die MFG widerspricht der Darstellung der LPD-Wien. Faktisch wurde die friedliche Standkundgebung am Schwarzenbergplatz komplett eingekesselt und nur zwei Nadelöhre als Ausgang ermöglicht. Es machte sich Panik breit. Die Menschen wurden bewusst in einen Korridor gedrängt, der dann mit Einsatzkräften alibimäßig „blockiert“ war. Es war naheliegend, dass dann die Menschenmengen – nachdem immer mehr nachrückten – diesen Weg nehmen mussten, um die offenbar bewusst errichtete Sollbruchstelle mit ganz schmaler Durchgangsmöglichkeit zu überwinden. „Wir finden es – schon aus Sicherheitsüberlegungen – sehr problematisch, dass man eine friedliche Kundgebung faktisch – u.a. mit Hundestaffeln – einkesselt. Wir haben die Situation auf Video festgehalten und prüfen nun diesen Polizeieinsatz“, betont der anwesende MFG-Anwalt Dr. Mag. Georg Prchlik.


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16 Kommentare

  1. rudi & Maria fluegl 19. Dezember 2021 at 14:23

    Werner@ Michael R@

    Danke!
    Ich habe mich für Österreich informiert. Es wird dazu ein Anwalt gebraucht!
    Ich werde versuchen einen widerständigen zu finden.
    Ein Freund und Anwalt ist hier eher auf der Seite der Diktaturfreunde und Zwangsfetischisten.
    Hier ist der Auszug. Eine Verfügung kann man sich zwar herunterladen die gilt aber ohne Anwalt nicht mal die 8 Jahre!
    Rudi Fluegl

    Patientenverfügung
    Allgemeines
    Im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) wird zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patientin/des Patienten zugrundezulegen sind, unterschieden.

    Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).

    Eine Patientenverfügung ist keine letztwillige Verfügung im eigentlichen Sinn, weil darin keine Verfügung für die Zeit nach Todeseintritt getroffen wird.

    In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt.

    Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten.

    Errichtung einer Patientenverfügung
    Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung.

    Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK), einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK), vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden.

    Sie bleibt für acht Jahre verbindlich (außer die Patientin/der Patient hat eine kürzere Frist bestimmt) und muss dann wieder bestätigt werden, wofür erneut eine ärztliche Aufklärung erfolgen muss. Danach beginnt die Frist von acht Jahren wieder zu laufen (außer die Patientin/der Patient hat eine kürzere Frist bestimmt, die Patientenverfügung geändert oder ergänzt).

    Eine Änderung oder eine Ergänzung entspricht einer Erneuerung, das heißt, dass auch in diesen Fällen die Frist von acht Jahren neu zu laufen beginnt.

    Wurde die Patientenverfügung in einem Register erfasst, ist eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt bzw. eine Notarin/ein Notar verpflichtet, auch eine ihr/ihm zur Kenntnis gebrachte Erneuerung, Ergänzung oder Änderung nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten im jeweiligen Register zu vermerken.

    Kann eine Patientin/ein Patient eine Patientenverfügung nicht erneuern, weil sie/er nicht entscheidungsfähig ist, so behält sie trotz des Ablaufs von acht Jahren, bzw. der von der Patientin/vom Patienten bestimmten kürzeren Frist, ihre Verbindlichkeit.

    Eine Patientenverfügung verliert ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht frei oder ernstlich zustande gekommen ist, wenn ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist und insbesondere auch dann, wenn sich der Stand der Medizin im Vergleich zum Inhalt der Patientenverfügung wesentlich geändert hat.

    Jedenfalls kann die Patientenverfügung jederzeit von der Patientin/dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.

    Patientenverfügungsregister
    Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. In Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz besteht eine österreichweit verfügbare Einsichtmöglichkeit für Krankenanstalten in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats und in das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

    Achtung
    Der Leichnam selbst zählt nicht zur Verlassenschaft. Wie die/der Tote bestattet werden soll, bestimmen die nahen Angehörigen, die das Begräbnis in Auftrag geben.

    Sie können letztwillige Wünsche hinsichtlich der Bestattung anordnen, diese dürfen jedoch öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen. Zulässig ist die Anordnung, dass die/der Verstorbene ihren/seinen Körper nach dem Ableben anatomischen Zwecken zur Verfügung stellt. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die medizinischen Universitäten in Wien, Graz oder Innsbruck. Empfehlenswert ist es, die Angehörigen oder die Hausärztin/den Hausarzt von diesem Wunsch zu informieren.

  2. Juhnke 19. Dezember 2021 at 10:00

    Das Fass ist übergelaufen und jetzt wird gehandelt. Wer sich das noch antut und bieten lässt, der ist selber Schuld. Wir lassen uns nicht in eine Ecke drängen und schon gar nicht über Körper und Seele.
    Jetzt ist Schluss mit allem!

    Wir sind diejenigen die das Gehalt der Regierung zahlen. Auch sie sollen von den Maßnahmen und Sanktionen profitieren und zwar auf rechtlichen Weg.

  3. Roman 19. Dezember 2021 at 9:34

    Liebe Österreicher*innen!
    Jeder, ausnahmslos jeder Bürger sollte sich bei anstehenden Neuwahlen daran erinnern, diese werden sicher kommen, an diese Menschenrechtsverbrecher, Volksverräter … diesen dann halt auch nicht mehr eure Stimme zu geben/abzuwählen!!! Gebt diesen Menschenfeinden nicht mehr eure Stimme-sie haben es nicht verdient, an den Futtertrögen sich zu laben!

    Ivermectin hilft doch gegen Parasiten??? Muss bei Sobotka anfragen, ob dieses im Parlament flächendeckend zur Anwendung kommen könnte-die Hoffnung stirbt zuletzt! (Ironie Ende)

  4. Alfred Hell 18. Dezember 2021 at 22:01

    Es ist unglaublich, welches Schicksal die Menschen ertragen müssen.
    Hier wird klar, dass eine Regierung ihre Agenda rücksichtslos durchsetzt.
    Weitere Bemerkungen erspare ich mir.

  5. NK 18. Dezember 2021 at 21:21

    Was ist aus dem Generalstreik ab dem 12.12. geworden?

  6. Uschi 18. Dezember 2021 at 21:18

    Mir ginge es mehr um den jungen Menschen „Sonja“ vor dem Gesagten und Geschriebenen von Dr. Robert Malone.

    Mutige, stand- und wehrhafte „Sonjas“ und „Andreas“ VERDIENEN UNSERE SOLIDARITÄT UND UNSER MITGEFÜHL.

    Unsere Emotionen der Hilflosigkeit sein fehl am Platze.

    Ich hätte Herrn Doktor Mayer für den Aufgriff und Frau Drescher für den Anfang zu danken.

    Ich las oben LEIBNIZ. – Es dürfe ein „Wallfahrtsort“ werden. – Gottfried Wilhelm hätte nicht schlecht über die wahren Sinne von NATÜRLICHER „SONJA“ gestaunt.

    Es ginge um das WEITERTUN mit Herz und Verstand. – Weinen und Wutausbrüche können wir ERWACHSEN auf das Danach verschieben.

    Jeder baue ein Demo-Schild mit einem Wort von Dr. Robert Malone. Und WIR sortieren uns zum Text. „Sonja“ darf auch darin vorkommen. – Wir nennen es DEMONSTRATION.

    • Uschi 18. Dezember 2021 at 22:12

      Ich tue es dem.Schrifsteller Guido Vobig gleich.

      Geben Sie einmal Jeanne d’Arc in die Browserzeile ein.

      Sie durfte nur 19 werden.

    • Fritz Madersbacher 18. Dezember 2021 at 23:20

      @Uschi
      18. Dezember 2021 um 21:18 Uhr
      „Ich las oben LEIBNIZ“ – eigentlich das schöne Leibnitz in der Südsteiermark …
      Angesichts des Zustandes Österreichs und der vielen mutigen Frauen fällt mir auch immer öfter Jeanne d’Arc ein (oder Olympe de Gouges oder oder oder?) …
      Wie das Schicksal der Rednerin von heute zeigt, bringen Zwangsmassnahmen und „Impf“-Diktatur besonders Frauen in existentielle Bedrängnis. Ihnen nützt die Heuchelei von „Hand ausstrecken“ (z.B. der Tiroler LH heute) überhaupt nichts, ihnen nützt nur die Beendigung der erbärmlichen „Pandemie“ etwas, und das jetzt viele Monate zu spät. Darum kämpfen viele, viele Frauen jetzt, sie haben bald nichts mehr zu verlieren!

    • Uschi 19. Dezember 2021 at 0:22

      @ Fritz Madersbacher

      Das pandemische „Ende“ liegt in der Gesundheit des Menschen. – Wir sein alle chronisch krank, weil wir altern.

      Das impfende Fuhrwerk – mit vier kaputten Rädern und zwei alten angespannten Gäulen – in die Parade des Alterns gefällt uns nicht.

      Der Mensch mag Risiko mit „Komm ich weiter oder muss ich stehen bleiben, ohne weiter warten zu müssen.“

  7. Hans im Glück 18. Dezember 2021 at 19:29

    Es wird sich doch irgendjemand in Österreich finden, der diesen Kammerpräsidenten, dessen Name mich als „Piefke“ eher an eine Gulaschvariante, als an Medizin denken lässt, anzeigt.
    Es spielt letztlich keine Rolle, ob das gewonnen wird, oder nicht.
    Solchen Typen gehört einfach mal ein Stopp Schild gezeigt. Ich bin kein Österreicher, daher scheide ich hier aus. Aber mir wäre das die Anwaltskosten wert. Und sind es auch, falls der Impflicht Wahn sich hierzulande durchsetzt.

    Ich habe vor vielen Jahren den „TIerrrechts Philosophen“ Helmut Kaplan wegen Volksverhetzung angezeigt. Er hatte öffentlich zum Niederbrennen von Metzgereien aufgerufen und die Bombenanschläge von Madrid freudig beklatscht.
    Die Anzeige hat zwar nichts gebracht, da die Staatsanwaltschaft Salzburg da keine Probleme sah, aber der Herr Philosoph brauchte einen Anwalt, musste jede Menge Zeit mit Dingen verbringen, die er sicher lieber anders zugebracht hätte.

  8. rudi & Maria fluegl 18. Dezember 2021 at 19:06

    Es reicht!
    Ich teile hiermit öffentlich meinen Entschluss mit, dass ich in keinem Fall und sei es, dass mich einer von den auch immer aggressiver und verrückter werdenden Autofahrern beim Radfahren oder sonst wo schwer verletzt in einer Intensivstation behandelt werden möchte.
    Stationen die von Leuten geleitet und verantwortet werden wie wir sie nunmehr seit fast 2 Jahren kennengelernt haben möchte ich nicht in während einer Bewusstlosigkeit und Bewusst schon gar nicht in irgend einer Form ausgesetzt sein. Andere Stationen können offenbar durch Angst- oder Karrierephantasien sowieso nicht mehr gefunden werden.
    Und PflegerInnen, die durch diese Leute an den äußersten Rand getrieben werden, zum Teil völlig desinformiert, hoffe ich damit zu entlasten!
    Ich werde mich informieren, wie es gelingt diesen meinen Willen an alle UCI`s wenigstens in Österreich zu versenden mit Foto und wenn es geht an allen Infobrettern befestigt.
    Jeder Bereich der in irgendeiner Form mit Anteilen der größten Schmarotzer der Weltgeschichte in Form von Pharmakonzern kontaminiert ist, ist von mir fern zu halten.
    Ich bitte Anwälten mir mit zu teilen in welcher Form ich meinen Willen möglichst rasch rechtskräftig werden lassen kann!
    Rudi Fluegl

    • Werner 18. Dezember 2021 at 19:29

      mach eine verbindliche Patientenverfügung!

    • Michael R 18. Dezember 2021 at 20:12

      In Deutschland gibt’s dafür die „Patientenverfügung“. Dort haben wir, meine Frau und ich, schon vor Jahren hinterlegt, dass wir lebensverlängernde Massnahmen (Intensiv, künstliche Beatmung etc.) ablehnen.

  9. Peter 18. Dezember 2021 at 19:06

    Ich war auch dort. Sehr bewegend. Sonja sagte auch, dass ihr Partner sie verlassen hätte, mit den Worten, er bereue es, sie jemals geliebt zu haben..ist das nicht schön?
    In einer anderen Rede wurde noch einmal eingegangen auf den Versuch der Wirtschaftskammer, die Veranstaltung untersagen zu lassen, wegen der Störung des Handels. Wir hatten das ja auch schon hier als Thema.
    Tja, der Handel wird eben durch asoziale und renitente Demonstranten gestört und ruiniert, aber natürlich keineswegs durch monatelange, z.T. sinnlose Lockdowns…

    • Mammalina 19. Dezember 2021 at 17:21

      @ Peter: Sie wird einen besseren Partner finden! Dieser Typ hat sie nicht verdient!

  10. Gabriele 18. Dezember 2021 at 19:01

    Ohne Worte….an Grausamkeit und Unmenschlichkeit nicht mehr zu überbieten….
    Und wie es heute bei AUF1 schon gesagt wurde: Wir sind nicht mehr auf dem Weg in eine Diktatur…wir sind bereits mitten drin!

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