Mehr als 120 ÄrztInnen stehen auf gegen Covid-Impfung von Kindern

11. Juni 2021von 5,7 Minuten Lesezeit

Die veröffentliche Meinung wird dominiert von der Politik und einigen wenigen regierungsnahen Virologen und Professoren verschiedener Fachrichtungen (ich vermeide bewusst den Begriff „Wissenschaftler“ in diesem Zusammenhang). Und natürlich von den Politikern in den Ärztekammern, die offenbar dort nur als Politiker und nicht als Ärzte agieren.

Für berufstätige Ärzte und Wissenschaftler ist es schwierig offen Standpunkte und Erkenntnisse zu vertreten. Sie laufen Gefahr von den Tech-Konzernen zensiert zu werden, von der Ärztekammer mit den fadenscheinigsten und völlig unwissenschaftlichen Argumenten, wie zum Beispiel in diesem Fall, mit Berufsverbot belegt zu werden. Dagegen gibt es aber seit Anfang Juni nun eine sehr starke Statement-Kampagne von österreichischen Medizinern „Wir zeigen unser Gesicht“. Sie fordern unter anderem, dass das Nationale Impfgremium und die Ärztekammer ihre Impfempfehlung überdenken sollen, die ohnehin eine klare Verletzung von §42 Arzneimittelgesetz darstellen.

Neue Videowelle kritischer ÄrztInnen

Sie haben sich seit Monaten intensiv mit dem Thema befasst und äußern sich nun öffentlich: Schon knapp 70 Medizinerinnen und Mediziner sprechen sich in einer Video-gestützten Statement-Kampagne gegen Covid-Impfungen an Kindern aus – und es werden täglich mehr. In einer Pressemitteilung wird nun die zweite Videowelle angekündigt, ebenfalls initiiert von der Grazer Allgemeinmedizinerin Dr. Maria Hubmer-Mogg.

Deren gemeinsame Botschaft: „Wer wenn nicht wir – Ärzte mit Erfahrung aus der täglichen Praxis und mit dem Wissen über die aktuelle wissenschaftliche Datenlage – soll eine Stellungnahme zum Thema Kinderimpfung abgeben? Denn obwohl sich die deutsche STIKO (Anm.: ständige Impfkommission), sowie diverse Deutsche Fachgesellschaften explizit gegen eine generelle Impfempfehlung für Kinder ausgesprochen haben, wird diese seitens des österreichischen Gesundheitsministeriums, des nationalen Impfgremiums sowie der österreichischen Ärztekammer eindeutig befürwortet. Aber auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?“

Deutschland denkt kritischer

„Wir haben uns mit diesem Thema eingehend beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese neuartige „Impfung“ nicht einfach so jedem Kind ab zwölf Jahren empfohlen werden kann. Hiermit fordern wir das Nationale Impf-Gremium auf – vor allem auch im Lichte der deutschen Empfehlung, *nicht* alle Kinder ab zwölf Jahren zu impfen – seine Entscheidung zum pauschalen „Ja zur Kinderimpfung“ noch einmal zu überdenken.

Die Empfehlungen seitens des Gesundheitsministers sowie der Ärztekammer stimmen nicht mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft überein, dem wir als Ärzte in unserer Tätigkeit verpflichtet sind. Somit empfinden wir es als unsere moralische Pflicht, auf die Tatsachen hinzuweisen und die Gründe zu nennen, warum die Impfung nicht pauschal für alle Kinder empfohlen werden soll…“

Keine Haftung bei Impfschäden

„Die Impf-Notfalls-Zulassung aus den USA erfolgte mit geringer Teilnehmerzahl, eine Langzeitbeobachtung ist nicht gegeben“, formuliert Initiatorin Dr. Hubmer-Mogg ihre persönlichen Bedenken. Irritierend auch, dass es keine Dosisanpassung gab, die in der Kindermedizin gängige Praxis ist. „Die Kinder erhalten die gleiche Dosis wie die Erwachsenen“, es ist die moralische Verpflichtung von Eltern, sich die Daten anzuschauen“, appelliert sie und weist auf das geringe Erkrankungsrisiko von Kindern hin. „Als Mutter sage ich: Stellen Sie sich vor, Ihr Kind erleidet einen schweren Impfschaden. Diese Impfungen sind experimentelle Medikamente, die sich immer noch in der Phase 3 einer Studie befinden.“

Ebenso die Internistin Priv. Doz. Dr. Kyra Borchhardt: „Ich bin gegen die Kinderimpfung, weil Kinder keine Impfung gegen SARS-CoV 2 brauchen. Sie sind immun durch vorhandene Kreuzreaktivität mit älteren Virusstämmen. Die vermeintlichen Impfstoffe bieten keinen Schutz und können schaden.“

Normalität auf Kosten unserer Kinder?

„Die mRNA Impfung ist neuartig, Kinder haben ein sich gerade erst entwickelndes Immunsystem. Auch wenn es politisch propagiert wird, ist es aus meiner Sicht ist es nicht gerechtfertigt, Kinder zu impfen“, bekräftigt auch der Internist Dr. Marcus Franz.

Als Eltern sei man derzeit einem enormen Druck ausgesetzt aber solle dennoch über diese Aspekte nachdenken, sagt er im Video. Ebenso Dr. Emma Kiendler: „Als Erwachsene haben wir die Freiheit, über unsere Gesundheit zu bestimmen. Die Kinder nicht, wir sollten daher nicht versuchen, die alte Normalität auf Kosten unserer Kinder zurückzugewinnen.“ Und der Human- und Zahnmediziner Dr. Klaus Wamprechtshammer meint: „Lassen wir uns nicht von schlechter Werbung und lautstarken Politikern mit Angst manipulieren. Wir sind es unseren Kindern schuldig, abzuwägen. Wir als Eltern sind für das Wohlergehen unserer Kinder verantwortlich, das nimmt uns kein Politiker, keine Werbeagentur und kein Konzern ab.“

Der Tiroler Krebsforscher Univ. Prof. Mag. Dr. Florian Überall bekräftigt: „Als Biochemiker ist für mich ein eklatanter Mangel an Studien zu Nebenwirkungen ein unverrückbares Hindernis, der Bevölkerung eine solche Impfung zu verabreichen. Es ist beschämend, wie bereits eingetretene Nebenwirkungen verharmlost werden.“

Bildung und Teilhabe darf nicht von Impfung abhängen

„Soll der Impfstatus der Kinder als Eintrittspforte für Bildungs- und Freizeiteinrichtungen dienen? Das ist moralisch nicht vertretbar“, empört sich auch die Allgemeinmedizinerin, Notärztin sowie Assistenzärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin Dr. Terezia Novotna, die jede Art von direktem oder indirektem Impfzwang strikt ablehnt. „Wir als Eltern dürfen nicht zulassen, dass die Grundrechte unserer Kinder auf Bildung und körperliche Unversehrtheit von der Teilnahme an einer Studie abhängen. Und der Grazer Public Health Experte Martin Sprenger sagt dazu: „Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung sollte niemals mit sozialer Teilhabe und schon gar nicht mit dem Zugang zu Bildung verknüpft werden. Das halte ich für eine gefährliche Debatte, die auch voreilig ist.“ Ebenso der Psychoimmunologe Prof. DDr. Christian Schubert. Er fand es besonders schlimm, wie mit der psychosozialen Entwicklung von Kindern im Lockdown umgegangen wurde. Er setzt sich seit Jahren ganzheitlich mit dem menschlichen Immunsystem auseinander. „Wir wissen zu wenig darüber, wie die Impfmechanismen mit dem Immunsystem von Kindern interferieren, auch in der Auseinandersetzung mit zukünftigen Pandemien.“ Es gibt viele wirksame Maßnahmen, um das Immunsystem fit halten: „Warum gibt es dazu keine Kampagne?“ Er ruft dazu auf, dass sich Eltern gegen Panikmache zur Wehr setzen.

Kritik an Ärztekammer und nationalem Impfgremium

Das Bündnis von Ärztinnen und Ärzten gegen die Covid Impfung an Kindern und Jugendlichen fordert das nationale Impf-Gremium auf – vor allem auch im Lichte der deutschen Bedenken, seine Entscheidung zum pauschalen „Ja zur Kinderimpfung“ noch einmal zu überdenken. Die Empfehlungen seitens des Gesundheitsministers sowie der Ärztekammer stimmen nicht mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft überein, dem wir als Ärzte in unserer Tätigkeit verpflichtet sind. Somit empfinden wir es als unsere moralische Pflicht, auf die Tatsachen hinzuweisen“ so Dr. Hubmer-Mogg abschließend. Unterstützt wird die Kampagne von der Vereinigung “Rechtsanwälte für Grundrechte“.

Auf www.wirzeigenunsergesicht.org findet sich die Liste mit den Statements aller UnterstützerInnen sowie Video vom 24.05.2021.  Die Veröffentlichung der “2.Video-Welle” ist für heute, 11.06.2021, um 15h geplant.


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9 Kommentare

  1. Vaterkuchen 11. Juni 2021 at 19:09

    Ärzte nicht?

    Wer beim Gendern mitmacht kann sich auch gleich impfen lassen.Wird von den gleichen bejubelt.

  2. Dr. Kassandra Pari 11. Juni 2021 at 14:02

    Hallo Herr Dr. Mayer,

    als Zwischenüberschrift schreiben Sie: „Keine Haftung bei Impfschäden“ – allerdings leider ohne weitere Angaben zum Thema.

    Könnten Sie dazu bitte noch detaillierte Informationen nachreichen?

    Herzlichen Vorausdank!

  3. Tony 11. Juni 2021 at 12:59

    Hoffentlich liest jemand vom Staatsfernsehen diesen Artikel. Der ORF verkündet immer noch regelmässig, dass fast alle Mediziner für das Impfen sind und die Nebenwirkungen äusserst selten seien.

  4. Gast 11. Juni 2021 at 12:51

    Nachdem ich meine Ansicht immer mehr bestätigt sehe, dass § 42 AMG Anwendung finden muss, darf ich nochmals auf §§ 38 ff AMG verweisen.

    Es geht beim Abschnitt III AMG um die Vorschriften bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln, §§ 28-48 AMG. MAn müssen diese Bestimmungen jedenfalls bei den Coronaimpfstoffen mit ihrer bedingten Zulassung angewendet werden. Sollte das nicht so sein so ersuche ich, diesen Umstand zu begründen.

    §§ 38 ff AMG beschreiben, wie die Aufklärung der Impfwilligen aussehen muss und steht im krassen Gegensatz zur angewendeten Praxis. Die verwendeten Formulare sind zudem vollkommen mangelhaft und damit gesetzwidrig. Im Internet sind Muster von korrekten Formularen zu finden.

    ___________

    Gesetzestext https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010441

    Aufklärung und Einwilligung
    § 38.

    (1) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf, sofern §§ 42, 43 und 43a nichts anderes bestimmen, nur durchgeführt werden, wenn der Prüfungsteilnehmer durch einen Arzt oder Zahnarzt über Wesen, Bedeutung, Tragweite und Risken der klinischen Prüfung aufgeklärt worden ist und der Prüfungsteilnehmer seine Einwilligung hiezu erteilt hat.

    (2) Die Einwilligung im Sinne des Abs. 1 darf jederzeit widerrufen werden. Sind für die Durchführung der klinischen Prüfung mehrere Einwilligungen erforderlich, so darf die klinische Prüfung an diesem Prüfungsteilnehmer nicht fortgesetzt werden, wenn auch nur eine dieser Einwilligungen widerrufen wird.

    § 39.

    (1) Aufklärung und Information müssen sowohl mündlich als auch schriftlich gegeben werden. Die Information muss klarstellen, dass die Ablehnung, an der klinischen Prüfung teilzunehmen, oder das Ausscheiden aus der klinischen Prüfung zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne nachteilige Folgen, insbesondere für die weitere medizinische Versorgung des Prüfungsteilnehmers bleibt.

    (2) Wenn ein Prüfungsteilnehmer nach umfassender Aufklärung in die Teilnahme einwilligt, muss seine Einwilligung in schriftlicher Form festgehalten werden. Die Einwilligung muss datiert und mit der Unterschrift des Prüfungsteilnehmers abgegeben werden. Sofern der Prüfungsteilnehmer dazu nicht in der Lage ist, muss die Einwilligung vor einem Zeugen abgegeben werden, der die Einwilligung durch seine Unterschrift zu bestätigen hat.

    (3) Die Prüfungsteilnehmer sind über den Zweck und den Umfang der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Dabei sind die Prüfungsteilnehmer insbesondere darauf hinzuweisen, dass Daten
    1.durch den Monitor, während eines Audits und während einer Inspektion durch die Behörde geprüft werden können und
    2.pseudonymisiert an den Sponsor weitergegeben werden.

    (3a) Mit der Einwilligung zur Teilnahme an der klinischen Prüfung nach Abs. 2 ist auch die ausdrückliche datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen. Der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf Tätigkeiten, die auf der Grundlage der Einwilligung nach Aufklärung bereits vor deren Widerruf durchgeführt wurden, oder auf die Verarbeitung der auf dieser Grundlage erhobenen Daten. Das Recht nach Art. 17 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung ist ausgeschlossen. Darüber ist im Zuge der Einholung der Einwilligung aufzuklären.

    (3b) Für die Weiterverarbeitung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. j der Datenschutz-Grundverordnung gilt § 2d Abs. 3 des Forschungsorganisationgesetzes, BGBl. I Nr. 131/2015.

    (3c) Die Abs. 3a und 3b gelten sinngemäß auch für Nicht-interventionelle Studien.

    (4) Die Prüfungsteilnehmer, gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter (§ 1034 ABGB), müssen über den Versicherungsschutz im Sinne des § 32 Abs. 1 Z 11 informiert werden.

    ___________

    Selbst geimpfte Mediziner wissen zum Teil nicht, dass der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist, wie ich erfahren habe.

    • Claudia 11. Juni 2021 at 23:37

      „Selbst geimpfte Mediziner wissen zum Teil nicht, dass der Impfstoff nur bedingt zugelassen ist, wie ich erfahren habe“
      ——————————
      Das ist das Dilemma. Viele Ärzte haben sich null mit Corona beschäftigt. Das ging im April 2020 mit den Antikörpertests los und ging mit den T-Zellen-Tests im Herbst weiter und gipfelt jetzt darin, Leute ohne ordentliche Beratung in eine Impfung zu drängen.
      Noch schlimmer: nach einer Schilderung einem Arzt gegenüber, daß eine Verwandte nach Astrazeneca so extreme Kopfschmerzen hatte. Was sagt der Arzt: “ Warum hat sie dann keine Kopfschmerztablette genommen“ (war kurz vor dem 1. Stopp). Da ist man nur noch sprachlos.

      • Gast 12. Juni 2021 at 8:34

        Ja genau! Aber gerade das stellt das AMG unter Strafe! Die Impfenden müssen sich so weit wie möglich informieren und diese umfassende Informationen so an die Impfwilligen weitergeben, dass diese genau verstehen, worum es bei diesem Medikamententest geht. Die Verwendung beider Seiten als nichtswissende Versuchskaninchen verbietet das AMG sogar in einer extra Vorschrift im

        § 84 Abs. 1 Ziffer 18 AMG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010441

        Wer
        bei der klinischen Prüfung eines Arzneimittels am Menschen den §§ 28 bis 47 oder bei der klinischen oder nichtklinischen Prüfung eines Arzneimittels einer Verordnung gemäß § 48 zuwiderhandelt, macht sich,
        wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, einer Verwaltungsübertretung schuldig und ist mit Geldstrafe bis zu 25 000 Euro, im Wiederholungsfalle bis zu 50 000 Euro zu bestrafen.

  5. Markus 11. Juni 2021 at 11:24

    man sollte sich auch mal die ganzen forschungsstudien etc. ansehen und vor allem wer diese macht-wer davon profitiert etc.
    Ich denke dass hier manches nur gemacht wird um abcashen zu können.
    Österreich scheint hier ziemlich dabei zu sein- denke man nur an die ganzen sinnlosen tests und wer da dahintersteht und verdient.
    Warum auch ausgerechnet Österreich europaweit das einzige Land ist dass diesen Testwahn und die ganzen anderen Unterdrückungs,maßnahmen betreibt versteht niemand und wird auch immer weniger verstanden und akzeptiert werden.
    Man folge dem Geld und dann wird man auch bei uns sehen was vor geht. auch mit den Intensivbetten sollte man streng darauf schauen-so wie in deutschland ist auch bei uns solch ein Skandal möglich wenn nicht schon aktuell.

  6. Philosojan 11. Juni 2021 at 11:15

    Nach G. W. Leibniz wird der VERSTAND über die SINNE erreicht.

    Ich finde es bemerkenswert, das wir erstmal wahrnehmen, dass Viren PROGRAMMIEREN, eben auch die Jüngsten unserer Gesellschaft, die vielleicht einmal Programmierer:in werden wollen.

    Oder warum verwendet die Virologie den Begriff VEKTOR? 🤔😷

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