Verfassungsgericht von Slowenien hebt Bewegungs- und Versammlungsverbot auf

9. Juni 2021von 3 Minuten Lesezeit

Nach serienweiser Aufhebung von fast allen Corona Verordnungen der österreichischen Bundesregierung hebt nun auch das slowenische Verfassungsgericht Kernstücke von Verordnungen und Gesetzen des slowenischen Parlaments auf. Dieses muss die Gesetze binnen zwei Monaten reparieren. Die Regelungen gelten in der Zwischenzeit jedoch nicht.

Mit Beschluss vom 13. Mai 2021 hat das Verfassungsgericht in Slowenien das generelle Bewegungs- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen und Flächen in der Republik Slowenien aufgehoben. Das Urteil wurde der deutschen Anwältin Beate Bahner von den Anwälten für Aufklärung in Slowenien übersetzt zur Verfügung gestellt.

Aus dem Beschluss:

6. Verfassungswidrig waren:

– Verordnung über ein befristetes generelles Bewegungs- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen und Flächen in der Republik Slowenien (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 30/20);

– Verordnung über ein befristetes generelles Bewegungs- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen und Flächen in der Republik Slowenien und Bewegungsverbot außerhalb der Gemeinden (Amtsblatt RS, Nr. 38/20 und 51/20);

– Verordnung über ein befristetes generelles Bewegungs- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Orten in der Republik Slowenien und Bewegungsverbot außerhalb der Gemeinden (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 52/20 und 58/20);

– Verordnung über ein befristetes generelles Bewegungs- und Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Orten in der Republik Slowenien (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 60/20) und

– Verordnung über die befristete allgemeine Beschränkung der Menschensammlungen auf öffentlichen Plätzen und Orten in der Republik Slowenien (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 69/20, 78/20 und 85/20), in dem Teil, in dem sie auf der Grundlage von Art. 39 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet wurden.

7. Die Feststellung aus dem vorigen Beschlusspunkt hat Aufhebungswirkung.

In Europa ist so ziemlich überall gleiches zu beobachten. Egal ob Verordnungen oder Gesetze – es werden die Verfassungen und die Grundrechte in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. So gut wie keine der Einschränkungen wurde ausreichend begründet und die Verhältnismäßigkeit dargelegt. Das ist auch wenig verwunderlich, fehlen doch dafür belastbare Grundlagen.

Abgesehen von Studien, die von absoluten Top-Wissenschaftlern durchgeführt wurden, wie die am 6. Jänner veröffentlichte epidemiologische Untersuchung von vier Stanford Professoren mit John P.A. Ioannidis, sowie mindesten 35 anderen Studien, zeigt auch die Praxis die Unverhältnismäßigkeit und völlige epidemiologische Nutzlosigkeit solcher Einschränkungen der Grundrechte. Es gibt eine ganze Reihe von Staaten und Regionen, die beweisen, dass die epidemiologischen Ergebnisse sich bei ganz milden Maßnahmen sich von absolut strikten überhaupt nicht unterscheiden.

Sieht man sich den Vergleich von Schweden – keine Masken, kein Lockdown, keine Schließung von Restaurants und Geschäften, Schulschließungen nur teilweise – mit der 7 Monate langen de-facto Abschaffung der Grundrechte und Verpflichtung FFP2-Masken in Deutschland an, so ist im epidemiologischen Ergebnis überhaupt kein Unterschied erkennbar. Gleiches bewiest auch der Vergleich von US-Bundesstaaten mit und ohne strikten Maßnahmen – kein epidemiologischer Unterschied, die Bundesstaaten ohne Maßnahmen schneiden sogar etwas besser ab.

Die deutschen Maßnahmen waren und sind also nicht gerechtfertigt. Das gleiche gilt natürlich für Österreich und alle anderen europäischen Länder. Dazu kommen in Deutschland die Verfolgung von Rechtsanwälten, Ärzten, Wissenschaftlern und sogar Hausdurchsuchungen bei Richtern – da wurden nicht nur die Grundrechte abgeschafft, sondern zu einem guten Teil auch gleich der Rechtsstaat.

Erfreulich, dass es in einigen Ländern Europas noch funktionierende Verfassungs- und andere Gerichte gibt.


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1 Kommentar

  1. Albrecht Storz 9. Juni 2021 at 13:46

    „Die deutschen Maßnahmen waren und sind also nicht gerechtfertigt.“

    Gut auch hier:

    https://reitschuster.de/post/corona-und-die-geistige-umnachtung-nicht-nur-der-experten/

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