Öffnungsverordnung aus juristischer Sicht: verfassungswidrig und nicht umsetzbar

25. Mai 2021von 4,3 Minuten Lesezeit

Seit 19. Mai gelten in Österreich neue Regeln, die mit einer neuen Verordnung des Gesundheitsministers bekannt gemacht wurden. Die Bezeichnung Öffnungsverordnung ist irreführend und falsch, denn es werden auch eine Reihe von Verschärfungen vorgenommen. Zum Beispiel bei neuen Vorschriften im Sport, wo Masken und Testpflichten neu eingeführt wurden, wie hier berichtet.

Auf der Webseite der Rechtsanwälte für Grundrechte liegt nun auch eine juristische Bewertung vor, die der Verordnung einerseits Rechts- und Verfassungswidrigkeit attestiert und anderseits die praktische Umsetzbarkeit schwerstens bezweifelt.

Ausgeweitet wurde die Maskenpflicht auf Sportplätze, was völlig unsinnig und auch evidenzwidrig ist angesichts der ständigen Reduktion des epidemiologischen Geschehens.

In der juristischen Bewertung wird auf den Ausnahme von der Maskenpflicht wegen gesundheitlichen Gründen verwiesen, deren Stichhaltigkeit vom Inhaber eines Geschäftes oder Betreiber einer Anlage grundsätzlich nicht kontrolliert zu werden braucht und es auch keine Berechtigung dafür gibt. Es gibt nur die Pflicht höflich auf die Maskenpflicht aufmerksam zu machen, wofür auch ein Hinweisschild ausreicht.

Ähnlich sieht es mit Besuchergruppen im Gastgewerbe aus. Bei Personengruppen aus verschiedenen Haushalten gibt es Beschränkungen (§ 6 Abs. 2 und 3 VO). Eine Kontrolle ohne Gesetzesverletzung ist nicht möglich und daher muss und darf sich der Betreiber auf die Angabe der Gäste verlassen.

Die geringe epidemiologische Gefahr

Für das Betreten von Betrieben der Gastronomie. Hotels, körpernahen Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen wie Golfplätzen ist neuerdings der Nachweis nötig, dass man nur eine „geringe epidemiologische Gefahr“ darstellt. Dafür genügt es nicht mehr, so wie dies seit Menschengedenken üblich war, gesund zu sein, sondern man muss einen von 11 möglichen Nachweisen erbringen, die jeweils wieder Bedingungen enthalten. Sonst darf man beim Ober auch noch einen Antigentest bestellen und unter dessen Aufsicht durchführen, also eine 12te Möglichkeit.

Die Verordnung unterstellt also jedem Menschen zunächst mal eine „epidemiologische Gefahr“ zu sein, was völlig irrational ist und ein Angriff auf die Würde des Menschen. Der Nachweis muss laut Verordnung lediglich vorgelegt werden. Eine Verpflichtung zur Prüfung einer derartigen Vorlage durch den Betreiber ist jedenfalls nicht vorgesehen. Es ist allerdings auch schwer vorstellbar, dass der Betreiber oder dessen Mitarbeiter (der Ober) eine Liste aller in der EU zugelassenen Impfstoffe, oder für die Tests befugten Stellen vorrätig hat.

Also unter dem Strich ist etwas vorzulegen, das aber niemand zu überprüfen braucht. Die Formulierung der Verordnung ist wohl auch nur Menschen genau verständlich, die sowohl eine Ausbildung als Laborarzt haben, sowie eine mehrjährige Praxis als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt.

Sarkastisch wird der Verfasser der Bewertung, Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, Obmann der neuen Partei MFG-Österreich, bei dem als 12te Option vorgesehenen Test in Eigenanwendung:

Die ausnahmsweise Eigenanwendung eines SARS-COV-2 Antigentestes „unter Aufsicht des Betreibers“ gibt juristisch, ganz zu schweigen von der praktischen (Un-) Durchführbarkeit, so manches Rätsel auf: Heißt „unter Aufsicht“ des Betreibers bloß seine Anwesenheit oder seine (medizinisch basierte) Hilfeleistung oder seine (moralische) Unterstützung oder räumt sie ihm sogar Entscheidungs- und Prüfrechte mit einhergehenden Pflichten ein? Die Verordnung selbst löst das „Rätsel“ nicht.

Die Verordnung schränkt für Zusammentreffen im privaten Wohnbereich so ein, dass Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen nicht dazu gehören. Abgesehen davon, dass es aufgelegter Unsinn ist, dass man in der Wohnung mehr tun darf, als im eigenen Garten im Freien, verstößt die Verordnung damit auch gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMRK), die zum privaten Wohnbereich unter anderem auch Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen zählt. Man fragt sich, ob die Ausnahme aus Unwissenheit, Unfähigkeit oder aus purer Willkür verordnet wird.

Erhebung von Kontaktdaten

Nach dem Nachweis, dass man eine geringe epidemiologische Gefahr darstellt, ist der Betreiber verpflichtet Kontaktdaten zu erheben. Das wurde zwar vom Verfassungsgerichtshof bereits bei der ähnlichen Verordnung der Stadt Wien aufgehoben, aber unbeirrt von solchen Kleinigkeiten wird es neuerlich verordnet.

Aber ganz so einfach ist diese Erhebung nicht, denn Unternehmen sind verpflichtet, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strikt einzuhalten; es ist ihnen nicht gestattet, personenbezogene Daten unter anderen Voraussetzungen als in der der DSGVO vorgesehen Art zu erheben und zu verarbeiten. Daher sieht die Verordnung auch vor, dass geeignete Alternativmaßnahmen ergriffen werden müssen, wenn Kontaktdaten „aus berechtigten Gründen der Anonymität“ nicht erhoben werden können. Denn es kann sich jeder auf die DSGVO berufen und die Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung der persönlichen Daten verweigern. Die Verordnung schweigt sich standhaft dazu aus, welche Alternativen geeignet wären.

Die Verordnung ermächtigt zwar die Daten der Personen zu verarbeiten, und berechtigt zur Ermittlung der Daten, verpflichtet sie aber nicht dazu.

Die Verordnung ist grundsätzlich wieder in vielen Teilen rechts- und verfassungswidrig oder nicht dem Buchstaben nach umsetzbar. Allfällige Strafverfügungen sollten jedenfalls beeinsprucht und bekämpft werden, da wenig davon vor Gericht halten wird.


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9 Kommentare

  1. Albrecht Storz 26. Mai 2021 at 9:53

    Explizite Aufforderungen zu zivilem Ungehorsam wird zur Pflicht!

    „Und so gehen Sie ins Internet und besorgen sich eben einen gefälschten Impfpass. Ja, das ist Urkundenfälschung und strafbar. Aber: Wir leben in einer Zeit, in der die Regierenden das Volk durch Erpressung zur Teilnahme an einem Menschenexperiment zwingen wollen. Damit verstoßen sie gegen den Nürnberger Kodex. Das heißt, die Regierenden selbst brechen das Recht.

    Da wird Widerstand zur Pflicht.“

    https://reitschuster.de/post/gefaelschte-impfausweise-ziviler-ungehorsam-in-zeiten-der-heraufziehenden-diktatur/

    • Albrecht Storz 26. Mai 2021 at 14:34

      wobei ich aber hinzufügen muss, dass ich diesen Vorschlag mit dem gefälschten Impfausweis ablehne. Damit verschafft sich jemand mit genug krimineller Energie oder geeigneten Beziehungen einen Vorteil. Das ist reine individuelle Vorteilsnahme.

      Genau genommen werden sogar noch die geschädigt, die das nicht machen. Denn mit jedem Weiteren, der einen Impfpass vorweist um sich seine Freiheiten „zurück zu verdienen“ wird der Druck auf die größer, die sich nicht Impfen lassen wollen oder oder können und auch nicht zu solchen unlauteren Mitteln greifen wollen oder können.

  2. Albrecht Storz 26. Mai 2021 at 9:42

    Es ist der helle Wahn, Beispiel hier aus Deutschland, BaWü:

    bisher konnten Bars oder kleine Gastronomien (hier eine kleine Theke bei einer gewerblichen Sportstätte) keine offenen Getränke verkaufen, aber geschlossene Gebinde, also nichtalkoholisch oder alkoholische Getränke in Flaschen.

    Jetzt ist die „Inzidenz“ gesunken und damit tritt die LOCKERUNG in Kraft: es dürfen auch wieder offene Getränke wie Kaffee oder Tee ausgeschenkt werden – ABER NUR an Personen, die geimpft sind oder einen Schnelltest vorweisen können!

    LOCKERUNG! Ja, das nennt man dann LOCKERUNG!

    Und das wird gemacht angesichts des SCHWINDENS („Inzidenzen“ fallen) einer nie ernstlich vorhandenen Gefahr!

    Wie lang lässt sich eigentlich ein ganzes Volk mit wohl über 50 Millionen vermeintlich erwachsenen Menschen durchgängig und ständig gesteigert verarschen, frage ich mich da?

  3. Markus 26. Mai 2021 at 8:58

    Leider dauert das alles viel zu lange. jeder Tag der vergeht hat wieder vielen menschen die sich gar nicht impfen lassen wollen einen Tag näher zur „Zwangsimpfung“ gebracht.
    Wenn Jobverlust oder eine Nichtanstellung wegen der Impfung schon durchgeführt werden und dies bei einer „Impfung“ die nicht mal sicherstellt ausser mir selber niemanden anstecken zu können etc. dann ist das massiv bedenklich.
    Es wird immer sugeriert man sei nach der Impfung immun. Das ist völlig falsch-woher hat man solche Informationen -warum testet man geimpfte in zukunft nicht mehr? Kommt man drauf dass die auch positiv sind?????

  4. Rudi Strele 26. Mai 2021 at 1:08

    Diese Verordnung wird wieder gekippt. Ist nur eine Frage der Zeit. Die Politiker ordnen diese Verordnungen an. Die Juristen des Verfassungsdienstes sagen denen immer wieder, dass das nicht verfassungskonform ist. Trotzdem müssen die so einen Schmarrn verfassen, weil die Politiker sich das einbilden.

    Deshalb kommen auch ständig leere Akten zum Verfassungsgerichtshof. Selbst habe ich es geschafft am Wochenende im Gasthaus zu sein, ohne irgendeinen Nachweis! Wenn jemand mich nicht als Gast empfängt, dann sieht der mich nie wieder.

  5. freeman334 25. Mai 2021 at 15:51

    Es reicht, als Staatsbürger ein kategorisches NEIN zu sprechen. VfGH Urteile und der Wiener VwGH haben es deutlich genug gemacht, was von den Verordnungen, vom PCR Test, und von all der unsinnigen Willkür zu halten ist. (Auch Fam.Gericht Weimar in Deutschland)
    Was wollen wir noch? Weitere, gleichlautende Gerichtsurteile? Noch mehr eindeutige Stellungnahmen der weltbekanntesten Fachleute? (Ioannidis, Bhakdi..) NEIN, das ist wirklich nicht nötig, um zu diesem arrangierten Betrug NEIN zu sagen. Täten dies genügen Menschen und nicht nur ich alleine, öffentlich, wäre nämlich das ganze Theater schlagartig beendet.

  6. Hannes Zwingl 25. Mai 2021 at 15:30

    Warum war und ist Österreich UNFÄHIG EILVERFAHREN BEIM VFGh ENDLICH EINZUFÜHREN?
    Offensichtlich erst WENN DIESE GESAMTE UNSELIGE GESCHICHTE MIT IMPFUNG, GREAT RESET etc.
    BEENDET IST. SETZEN WIR UNS DAFÜR EIN, VERBREITEN WIR DIE WAHRHEIT ÜBER
    I V E R M E C T I N, DAS JA AUCH SCHON IM HOCHSICHERHEITSLABOR MEDUNI GRAZ AUF SEINE
    WIRKSAMKEIT ÜBERPRÜFT WURDE👍.
    UND SELBST IN INDIEN VON DER REGIERUNG EMPFOHLEN WIRD!!
    SIEHE: “ CORONA AUF DER SUCHE NACH DER WAHRHEIT“ WELTWEITE DOKU VON DR.DR. HADITSCH
    MIT SERVUSTV!! D E R HIT AUF SERVUSTV-MEDIATHEK.
    Liebe swingende Grüße und
    Hannes Z http://www.singtaxi.at und fast fertiger Dipl.Ing (KT/WW, Boku Wien)
    sowie förderndes Mitglied von mfg-oe.at, samt einer Freundin

    • Markus 25. Mai 2021 at 18:56

      Ich kann nur zu 100% beipflichten- was jetzt abgeht passt auf keine Kuhhaut mehr.
      Es gibt bereits viele Sachen die gegen die Viren funktionieren- auch ein Mundspray aus Hall i. Tirol wurde erst kürzlich vorgestellt den sogar das Hygieneinstitut der Med. UNI Innsbruck getestet hat und der lt. Institutsleitung zu annähernd 100% die Viren im Rachen und Mundraum eliminiert- interessiert unsere Elite null.
      Dafür sollen wir uns aber alle 5 min. die Hände desinfizieren, weil das ja auch so gesund ist.

      Alles was nicht Impfung heisst wird immer bekämpft und abgedreht. Es geht nicht um die Gesundheit.
      Ausserdem widerspricht diese Impfung mit Sicherheit dem Nürnberger Codex und ich hoffe dass die verantwortlichen Politiker und Mediziner vor dem Richter stehen- besonders jene die sich so massiv für diese Giftspritzen einsetzen und diese als so sicher auch noch bewerben. Das ist kriminell und ein Verbrechen an der Menschheit.

  7. Markus 25. Mai 2021 at 14:43

    Es wäre wichtig wenn solche Verordnungen rasch bekämpft und beurteilt würden. Es nützt nichts wenn wieder im Nachhinein bekannt wird dass sie illegal waren. Das bringt höchstens das Volk zum kochen wenn es sich an etwas halten musste bzw. im guten Glauben gehalten hat um nicht gestraft zu werden und dann erfährt es war eh nichts rechtens.

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