Verwaltungsgericht korrigiert falsche Ansichten von Corona Kommission und Wiener Gesundheitsdienst

31. März 2021von 5,7 Minuten Lesezeit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien ist wirklich bahnbrechend. Es stellt die verwendeten Begriffe vom Kopf wieder auf die Füße. Reduziert man die Zahlenspielereien der Corona Kommission, des Gesundheitsministers, von Kanzler und Innenminister auf die wissenschaftlich und rechtlich haltbaren Fakten, dann haben wir weder eine Pandemie noch einen Grund für Lockdowns, Geschäfts- und Schulschließungen, Abstand von 2 (!) Metern oder die Masken.

Der Knackpunkt ist, was als Infektion/Krankheit zu werten ist. Als Infektion/Krankheit darf aus wissenschaftlicher Sicht, nach den Definitionen der WHO und gemäß den österreichischen Gesetzen nur gelten, was durch einen klinischen Befund eines Arztes festgestellt wurde.

So heißt es im Urteil im Teil der Begründung von VGW-103/048/3227/2021-2, Verwaltungsgericht Wien, 24. März 2021:

Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt, …

Das Abstellen auf eine Antigen-Feststellung mit klinischen Kriterien (bestätigter Fall 2) läßt offen, ob die klinische Abklärung durch einen Arzt erfolgt ist, dem sie ausschließlich vorbehalten ist; maW: ob eine Person krank ist oder gesund, muss von einem Arzt getroffen werden (vgl. § 2 Abs. 2 Z 1 und 2 Ärztegesetz 1998, BGBl. I. Nr 169/1998 idF BGBl. I Nr. 31/2021).“

Wenn wir daran denken, dass zum Beispiel im ORF monatelang in den ZIB Sendungen Zahlen von „Neuerkrankungen“ heruntergebetet worden sind, so als wären dort Corona-Muezzins statt Journalisten am Werk, erkennt man, wie wenig sachlich und fundiert Regierung und Medien damals und zum großen Teil noch immer berichten.

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Das Gericht geht aber bei den Antigen-Tests noch weiter. So steht im Urteil:

Ein Antigen-Test bestätigt einen Fall (3) auch dann, wenn eine Kontaktnachverfolgung zu der zu bestätigenden Person erfolgreich war. Damit werden dann zwei aufeinanderfolgende Antigen-positiv getestete Personen auf einmal zum bestätigten Fall auch ohne klinische Manifestation und ohne PCR-Test unter Anwendung der WHO-Richtlinien.

Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen „Kranke/Infizierte“ falsch.“

Übersetzt heißt das, dass wir zum Beispiel am 28.3.2021 nicht 3.479 „Infizierte“ neu dazu bekommen haben, wie im AGES-Dashboard behauptet wird, sondern höchstens etwas im einstelligen bis zweistelligen Bereich.

Die Inzidenz-Zahlen sind grob falsch

Damit bricht auch die angebliche Inzidenz von derzeit 257,7 in ganz Österreich in sich zusammen und kommt vielleicht auf etwas im Bereich von plus/minus 10.

Und damit sind jegliche Maßnahmen ohne Grundlage und müssten sofort aufgehoben werden inklusive der wahnsinnigen Testerei und FFP2 Maskenpflicht. Wir sehen in Florida und 17 anderen US-Bundesstaaten, dass es damit überhaupt keine Problem gibt. Das was derzeit für Ostern verfügt wurde, insbesondere in Wien durch dessen Gesundheitsdienst, Stadtrat Hacker und Bürgermeister Ludwig ist damit grob fakten- und rechtswidrig.

Das Gericht schreibt zur „Information“ (in Anführungszeichen im Urteil) folgendes [in der Beschwerde geht es um die Untersagung einer von der FPÖ angemeldeten Kundgebung]:

Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.“

Die fehlerhaften Festlegungen des Gesundheitsministers

Die Grundlegung für die rechts- und faktenwidrigen Feststellungen der Stadt Wien basieren auf den Definitionen des Gesundheitsministers, wie das Gericht schreibt:

„Geht man von den Definitionen des Gesundheitsministers, „Falldefinition Covid-19“ vom 23.12.2020 aus, so ist ein „bestätigter Fall“ 1) jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure (PCR-Test, Anm.), unabhängig von klinischer Manifestation oder 2) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die klinischen Kriterien erfüllt oder 3) jede Person, mit Nachweis von SARS-CoV-spezifischem Antigen, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt. Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt (…)“

Um die von der FPÖ für den 31.1.2021 angemeldete Kundgebung verbieten zu können bezog sich die LPD Wien auf eine Stellungnahme des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien. Auch hier weist das Gericht auf die evidenzwidrige Vorgangsweise hin:

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. (…) Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht. Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob dieser Empfehlung zugrundeliegende Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 30.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder des PCR-Tests, Dr. Cary Mullis (…). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und damit für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“

Weiter verweist die Urteilsbegründung auf die Studie von Bullard et al., nach der bei CT Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiges Virus mehr nachweisbar ist und ein PCR Test nicht geeignet ist, die Infektion nachzuweisen. Tatsache ist jedoch, dass das Labor, das für die Stadt Wien die meisten Tests macht, bis zu CT Werten von 39 und mehr geht und dann auch noch fälschlich behauptet, dass es sich um einen Patienten handelt und dass dieser als infiziert gelten kann.

Damit werden in Wien und natürlich auch in allen anderen Bundesländern evidenzwidrig massenhaft falsche Befunde erstellt und auf dieser Basis rechtswidrige Bescheide zur Quarantäne erlassen. Die Betroffenen sollten durchwegs auf Schadenersatz und Amtshaftung klagen und eventuell auch gegen die Aussteller der Bescheide vorgehen .

Auch den Konnex zwischen „Fallzahlen“ und Zahl der Tests stellt das Gericht in der Urteilsbegründung her:

„Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.“

Und genau auf diesen falschen Zahlen beruhen dann die Sperre von Schulen, Geschäften, Gastronomie, die Maskenpflicht, Lockdowns und andere grundlose Maßnahmen. Es werden Existenzen zerstört, der Mittelstand kollektiv in den Ruin getrieben, massenhaft Arbeitslosigkeit und bei Kindern psychische Störungen erzeugt. Es ist wirklich höchste Zeit mit diesem Unsinn aufzuhören.

Update: Das Urteil steht hier zum Download bereit.

Mehr dazu hier:

Verwaltungsgericht Wien zerpflückt Corona Maßnahmen, PCR -Test und hebt Demoverbot auf


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9 Kommentare

  1. Bernd Bechtloff 1. April 2021 at 15:02

    Zu diesem erlösenden Urteil fragten mich sofort einige Freunde: „Ja, und wer wird das exekutieren?“ Ich glaube, das müssen tatsächlich wir alle in unseren persönlichen Lebensumständen „exekutieren“, also umsetzen. Das Urteil ausdrucken, mitführen, , bei Bedarf herzeigen und sachlich argumentieren! Zum Glück gibt es die Gewaltentrennung. Wir verteidigen die Verfassung und den Rechststaat gegen die Regierung. Das Recht ist auf unserer Seite. Beenden wir den Lockdown, die Masken, die Tests. Jetzt!

  2. Steinwendter 1. April 2021 at 13:19

    Dieser Urteilsspruch wird in der nächsten Instanz wohl kaum durchgehen. Der politische Druck ist viel zu groß.

  3. Andrea 1. April 2021 at 11:45

    Die Landespolizeidirektion Wien hat ein Rechtsmittel angekündigt, womit sie glaubt, etwas Zeit gewinnen zu können. Tatsache ist, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien mit ihrer Erlassung rechtskräftig geworden ist. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde ausgeschlossen. Eine außerordentliche Revision ist zwar möglich, meiner Ansicht nach aber völlig aussichtslos, weil die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien in Bezug auf Sachverhalt und rechtlicher Würdigung vollkommen korrekt ist und nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. Die Revisionsgründe „uneinheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes“ bzw. „bisher noch nie entschiedene Rechtsfrage“ liegen ebenfalls nicht vor. Darüber hinaus ist die bekämpfte Entscheidung der Landespolizeidirektion Wien so offensichtlich rechtswidrig, dass jedem dem Rechtsstaat verbundenen Menschen das Grausen kommt. Und vor dem Verfassungsgerichtshof scheitert die Landespolizeidirektion Wien so und so.

  4. Stefan 1. April 2021 at 8:44

    Die Regierung hat so lange Recht und kann „fast“ alles machen bis ein Richter etwas anderes verkündet, und dies dauert meist etwas.
    Dann wird mit einem etwas geänderten Wortlaut das selbe beschlossen und das miese Spiel beginnt von vorne.

    • Andreas 5. September 2021 at 20:33

      Die Regierungen sind seit 2008, der zweiten Ausrufung der Menschenrechte, eine Firma. Dies darf jeder selbst herausfinden. Polizei, Finanzämter diverser Bereiche — die D-U-N-S Nummern sind unterschiedlich genauso wie die Standorte. Warum glaubt Ihr gibt es Dienstausweise die die Identität der Ausweise den Person nicht zeigen?

  5. Alice 31. März 2021 at 17:12

    Zitat:

    „Es wird genau mit den gleichen unsinnigen Begriffen und „Zahlen“ argumentiert, die das Gericht als unrichtig und falsch erkennt.“

    Quelle: https://respekt.plus/verwaltungsgericht-wien-erklaert-corona-massnahmen-und-demo-verbote-fuer-rechtwidrig-pcr-test-fuer-diagnostik-ungeeignet/

    Kann mir bitte oder uns allen jemand erklären, wieso der Wahnsinn dann noch besteht und wer ihn wann beendet?

    Das ist doch die alles entscheidende Frage für Österreich und dann auch für Deutschland!

  6. Kora Klapp 31. März 2021 at 17:12

    Ich kann leider das Originalurteil nicht im Netz finden. Wer kann mir helfen?

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