Lockdown 3 – vorsätzliche und fortgesetzte Verfassungswidrigkeit

4. Januar 2021von 4,6 Minuten Lesezeit

Der Plan eine Gesetzesänderung durchzupeitschen, der dem Vorhaben des „Freitestens“ so etwas ähnliches wie eine gesetzliche Grundlage gegeben hätte, ist offenbar am wütenden Protest der Bevölkerung gescheitert. Die Server des Parlaments wurden trotz angeblicher Bemühungen sie zu erweitern, derart überlastet, dass viele zum Gesetzesvorhaben ihre Stellungnahme nicht abgeben konnten.

Unter dem Eindruck des massiven Widerstands hat dann auch die SPÖ ihre Ablehnung des Gesetzes verkündet, nachdem es schon vorher von Neos und FPÖ wütende Proteste gehagelt hatte. Die FPÖ mausert sich übrigens überraschend zu einer Verteidigerin von Demokratie und Grundrechten. Damit war die Aussicht der Regierung zunichte gemacht, das Gesetz rechtzeitig im Parlament verabschieden zu können, da die Opposition via Bundesrat blockieren kann.

Nichtbeachtung der Verfassung und der VfGH Urteile

Aus Regierungskreisen verlautet nun, dass der Lockdown 3 bis zum 24. Jänner aufrecht erhalten werden soll. Die ursprüngliche Absicht, dass Gastronomie und Geschäfte schon am 18. aufmachen können und von „Freigetesteten“ frequentiert werden dürften, wird nun fallen gelassen.

Die türkis-grüne Regierung hat sich damit noch weiter von dem entfernt, was der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als den durch die österreichische Bundesverfassung vorgegebenen Rahmen bezeichnet hat. Dieser wird offenbar von den Verordnungen und Maßnahmen der Regierung permanent verletzt und überschritten.

Man muss sich dazu den am 23. Dezember 2020 veröffentlichten Text der Pressemitteilung des VfGH auf der Zunge zergehen lassen. Dort heißt es:

Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren. Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden. Der VfGH folgt damit seinen Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier).“

Angefochten worden waren die vom Bildungsministerium erlassenen Verordnungen, dass „die Schulklassen in zwei Gruppen geteilt und abwechselnd im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet werden.“ Das wurde aufgehoben ebenso wie die Maskenpflicht für „alle Personen im Schulgebäude, ausgenommen in der Unterrichtszeit“.

Bemerkenswert ist vor allem die Formulierung in der Pressemitteilung, dass „der Bundesminister [] trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt“ hat. Die Regierung macht offenbar einfach was sie will, die Verfassung scheint nicht mehr zu gelten, eine ordentliche Verwaltung mit begründeten Entscheidungen scheint man für überflüssige „juristische Spitzfindigkeit“ zu halten.

Dass dabei die Grundlagen des Rechtsstaates neben dem sozialen Zusammenhalt, den Arbeitsplätzen und die Gesundheit und Zukunftschancen unserer Kinder an die Wand gefahren und vernichtet werden, scheint die Kurz/Kogler/Anschober/Nehammer Partie nicht im geringsten zu kratzen.

Lockdown 3 ist verfassungswidrig

Der ab 27. Dezember verhängte Lockdown widerspricht auch der Spruchpraxis des VfGH, der für die Einschränkung von Grundrechten klare und nachvollziehbare Begründungen fordert. Die gibt es aber nicht mehr. Wie ich schon hier dargelegt habe, sind seit Anfang November alle Parameter, die als Begründung dienen könnten, rückläufig, nämlich zunächst die Anzahl der „bestätigten“ Fälle, der Anteil der positiven Tests und folgend die Hospitalisierungen, die Einweisungen in Intensivstationen und letztlich auch die Todesfälle wegen aber noch mit Covid-19.

Die drakonischen Maßnahmen verursachen erheblich mehr Schaden, als sie Nutzen stiften. Sie sind unverhältnismäßig und eben nicht mit einem zunehmenden Infektionsgeschehen begründbar und daher verfassungswidrig.

Dass durch den Lockdown die sozialen und gesundheitlichen Schäden potenziert werden und die Arbeitslosigkeit weiter in die Höhe getrieben wird und vor allem im Bereich der KMU Konkurse mutwillig verursacht werden, scheint auch in der Regierung niemand zu interessieren.

Immenser Schaden auch für Kinder

Wissenschaftler der Universität Witten/Herdecke stellen in einer neuen Studie, die 2020News hier als Vorabveröffentlichung verlinkt, fest, dass Masken Kinder auf vielfältige Weise psychisch und physisch beeinträchtigen. Bei einer durchschnittlichen Tragedauer von 270 Minuten am Tag waren bei 68 % der Kinder angabegemäß Belastungen festzustellen. Die beeinträchtigten Kinder litten unter Reizbarkeit (60 %), Kopfschmerzen (53 %), Konzentrationsschwierigkeiten (50 %), geringere Fröhlichkeit (49 %), Abneigung gegen Schule/Kindergarten (44 %), Unwohlsein (42 %), Lernschwierigkeiten (38 %) und Schläfrigkeit oder Müdigkeit (37 %).

Aber das ist nicht alles. Maskenpflicht, Eingesperrtsein sowie die Streichung von Sport und Bewegung schaden den Kindern auch physiologisch in ihrer Entwicklung. Im Interview erlähtert Facharzt Bodo Kuklinski warum das so ist:

„Im Hirnstamm sitzt der Hypothalamus. In ihm werden übergeordnete Hormone, die Releasing-Hormone, in die aktive Form umgewandelt. Diese wiederum steuern dann peripher die Freisetzung der Hormone wie Schilddrüsenhormone und andere.

An die wirkungslosen Hormonsäuren werden NH2-Gruppen zur Aktivierung angelagert (= Amidierung). Diese Reaktion benötigt Sauerstoff und Vitamin C. Kinder haben einen starken Drang nach Bewegung bei Wind und Wetter an frischer Luft. Sie rennen, hüpfen, springen, klettern. Von dieser Aktivität hängt die Reifung des Hormonsystems ab, und zwar für das gesamte Leben! Jetzt wird ihnen die O2-Zufunr gedrosselt durch Maskentragen im Unterricht, in den Verkehrsmitteln.“

Ich hoffe dass der VfGH rasch agiert und mit einem Urteil, die Lockdown Verordnung aufhebt und wieder verfassungsmäßige Zustände herstellt.


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Foto: Gebäude des Verfassungsgerichtshofes ©VfGH/Achim Bieniek

7 Kommentare

  1. Markus 4. Januar 2021 at 23:34

    das beste was ich heute gehört habe:

    wenn gesunde Menschen testen gehen um zu wissen dass sie nicht krank sind ist so wie wenn wir alle zum Psychiater rennen damit er uns bestätigt ob wir deppert sind.

  2. rudi&maria fluegl 4. Januar 2021 at 16:36

    Danke! Ein Totschlag- Argument, welches nun wieder für diesen Lockdown verwendet wird ist dieser ominöse 70% mehr, Ansteckungsmeistervirus! Bei Studien bezüglich dieses Virus in den UK Statistiken von Süd-Ost- England ist da aber wenig zu entdecken! Außerdem sind diese 70% mehr als schwammig! Wir bitten darum einen Fachmann darüber schreiben zu lassen! Auch um griffige Argumente gegen diese Angstmacherei zu haben!!!“

  3. Petra 4. Januar 2021 at 12:51

    In Deutschland gibt es eine Initiative „Wir machen auf“, aus Protest gegen den fortgesetzten Lockdown ab 11. Jänner wieder die Läden aufzusperren.
    Anscheinend gibt es auch einen „Ableger“ für Österreich als Telegram-Kanal https://t.me/wirMachenAuf_OE. Bin schon gespannt, ob sich die Aktion durchsetzen kann angesichts der offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Lockdown, der nun als reiner Protest der Regierung gegen die eigene Bevölkerung aufgrund deren Unmut wegen ihres eigenen Handelns zu verstehen ist.

  4. coronahysterie 4. Januar 2021 at 11:58

    Das mit Söder auf Borkum ist ein echter Hammer. Ohne „Beweis“ kann ich diesen Artikel von Dir aber nicht verlinken. Sorry! Corona-Galerie.blog

    • ein anderer 7. Januar 2021 at 14:43

      ???
      In diesem Artikel wird Söder nicht erwähnt.

    • pfm 7. Januar 2021 at 16:11

      Ich habe Söder nicht erwähnt.

  5. Bertram Burian 4. Januar 2021 at 9:55

    Danke Peter, wieder ein so klarer und so sehr zu Recht aufrüttelnder Artikel! Es muss sich jetzt was ändern. Die Menschen werden auf die Dauer nicht mitspielen! Ich denke, das ist mehr als eine Hoffnung!

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