
Gesetzesentwurf zum „Freitesten“ widerspricht gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Verfassung
Der ab 26. Dezember verfügte dritte Lockdown war wegen rückläufigem Infektionsgeschehen nicht mehr durch Evidenz oder Wissenschaft begründbar. Noch weniger ist der neue noch Ende des alten Jahres veröffentlichte Gesetzesentwurf verfassungsrechtlich und wissenschaftlich haltbar. Ein PCR- oder Schnelltest gibt bestenfalls für 24 Stunden Sicherheit und ist daher einem Lockdown nicht gleichwertig. Der Wissenschaft völlig widersprechend ist die willkürliche Annahme, dass Immunität nur für drei Monate nach Infektion besteht.
Da seit Anfang November die „bestätigten“ Fälle rückläufig waren und danach sukzessive auch Hospitalisierungen und Aufnahmen in die Intensivstationen, war sonnenklar, dass insgesamt das Infektionsgeschehen am absteigenden Ast ist. Das wird wohl auch dem Verfassungsgerichtshof wieder dazu bringen die einschlägigen Verordnungen aufzuheben.
Der nächste verfassungs- und rechtswidrige Streich ist die Geschichte mit dem Freitesten. Kurz will die um 20 Millionen zu teuer gekauften Antigentests unbedingt loswerden. Wer eine hat, darf Restaurants besuchen, wer nicht, nicht. So zumindest die Absicht.
Dass Verordnungen – zuletzt die über Maskenpflicht von Kindern in der Schule – regelmäßig vom VfGH gekippt werden, kümmert die Regierung offenbar nicht mehr. Das sind „Spitzfindigkeiten“ wie Kurz einmal zu Recht, Gesetz und Verfassung anmerkte. Die Verordnungen wirken und die nachträgliche Aufhebung hilft den eingesperrten und drangsalierten Menschen nicht mehr.
Gesetzesnovelle zu Freitesten widerspricht Wissenschaft
Die in einer Gesetzesnovelle eingeführte Regelung ist noch dazu unwissenschaftlich und völlig sinnlos. Ein negativer Antigen- oder PCR-Test hat für maximal 24 Stunden eine Aussagekraft. Wie zackzack.at berichtet dürfte dieser Testzwang, den Kanzler Kurz „Freitesten“ nennt, ohnehin gekippt werden. Der ehemalige Verfassungsrichter Rudolf Müller warnt, dass die Methode verfassungswidrig sein dürfte. Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme einer fehlenden Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Aufhebung des Entzugs der Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen.
Müller verwies darauf, dass auf den Test-Attesten, die man bei einem negativen Ergebnis in Wien bekommt, ausdrücklich steht, dass sie nur 24 Stunden gelten. Somit könne man nicht argumentieren, dass eine Unterscheidung zwischen solcherart Getesteten und Ungetesteten, z.B. beim Zutritt zu Restaurants, für eine ganze Woche eine geeignete Methode sei, um Infektionszahlen niedrig zu halten.
Durch Wissenschaft begründbar wäre ein positiver Test, nämlich einer der ein zurückliegende Infektion anzeigt und damit Immunität bestätigt. Dazu gehören positive Antikörper- oder T-Zellen-Tests, sowie ein mindestens zwei Wochen zurückliegender positiver PCR-Test (der ist ja laut WHO, Regierung und Behörden ganz genau). So ist auch im Gesetzestext etwas vage formuliert wer nur „eine geringe epidemiologische Gefahr“ darstellt nämlich:
„Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr des Teilnehmers durch ein negatives Testergebnis oder durch eine in den letzten drei Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion“
Wir wissen, dass Immunität durch Infektion stark ist und lange anhält. Das hat die MedUni Innsbruck mit mehreren Studien bewiesen; die Studie in Singapur, die bei SARS-1 Rekonvaleszenten nach 17 Jahren noch T-Zell-Immunität gegen SARS-1 und SARS-Cov-2 nachgewiesen hat; die Studie des La Jolla Institute of Immunolgy (Kaliforniern) und eine Reihe von anderen Studien.
Der Punkt ist, dass in Österreich etwa ein Drittel der Bevölkerung bereits mit SARS-Cov-2 infiziert war und daher immun ist. Für alle Arten von Massentest, Lockdowns und andere Maßnahmen besteht kein Anlass mehr. Es geht der Regierung lediglich um Machtdemonstration und offenbar auch um die Förderung der Profite der Pharma-Industrie.
Wissenschaftliche Bestätigung lang andauernder Immunität
Die Veröffentlichung der MedUni Innsbruck sagt schon im Titel
„Corona – Antikörperstudien belegen konstante, stabile Immunität“
dass die Beschränkung auf 3 Monate nicht durch Wissenschaft gedeckt ist:
„Eine an der Innsbrucker Universitätsklinik durchgeführte Studie kommt zum Schluss, dass Corona-Genesene eine stabile Langzeitimmunität aufweisen. Die Ergebnisse decken sich mit internationalen Erkenntnissen. Es bestehe ferner kein Grund zur Sorge vor einer abermaligen Infektion, Mutationen oder einer Übertragung durch Immune, erklärte Studienleiter Florian Deisenhammer im APA Interview.“
Die US Behörde CDC geht ebenfalls von langfristiger Immunität durch eine Infektion aus. Auf der Seite der US-Behörde CDC liest sich das so:
„Wenn eine Person zum ersten Mal mit dem Virus infiziert wird, das COVID-19 verursacht, kann es mehrere Tage oder Wochen dauern, bis ihr Körper alle Instrumente zur Keimbekämpfung hergestellt und eingesetzt hat, die zur Überwindung der Infektion erforderlich sind.
Der Körper behält einige wenige T-Lymphozyten, so genannte Gedächtniszellen, die schnell in Aktion treten, wenn der Körper erneut mit dem gleichen Virus konfrontiert wird. Wenn die bekannten Antigene erkannt werden, produzieren B-Lymphozyten Antikörper, um sie anzugreifen.“
Eine Studie des La Jolla Institute of Immunology in Kalifornien verfolgte die Entwicklung des Immungedächtnisses über 8 Monate und stellte anhaltende Immunität fest.
Noch weiter zurück reicht die Immunität bei Rekonvalszenten nach SARS-1. Einer Studie aus Singapur hat bemerkenswerte Ergebnisse zur Immunität durch T-Zellen gebracht. Man fand T-Zellen gegen SARS-CoV-2 bei 100% der von COVID-19 genesenen Patienten (36/36 Patienten). Darüber hinaus hatten 23/23 Patienten, die 17 Jahre nach der Genesung von einer SARS-CoV-1-Infektion untersucht wurden, immer noch reaktive T-Zellen für SARS-CoV-1. Wichtig ist, dass diese Zellen auch auf SARS-CoV-2 reagierten.
In einer Studie in Stockholm durch die Karolinksa Universität, die bekanntlich den Medizin Nobelpreis vergibt, wurden sowohl Antikörper als auch T-Zellen untersucht. Marcus Buggert, Assistenzprofessor am Zentrum für Infektionsmedizin des Karolinska Institutet, und einer von den Hauptautoren des Papiers, erklärte dazu: „Dank fortschrittlicher Analysen konnten wir jetzt die T-Zell-Reaktion während und nach einer COVID-19-Infektion detailliert abbilden. Unsere Ergebnisse zeigen, dass ungefähr doppelt so viele Menschen eine T-Zell-Immunität entwickelt haben wie diejenigen, in denen wir Antikörper nachweisen können.“
Die Ko-Autorin Soo Aleman erläutert die Ergebnisse hier im Interview zum nachhören.
Zusammengenommen erzählen diese Ergebnisse eine wichtige Geschichte. Nach einer SARS-CoV-1- oder -2-Infektion werden durchgängig T-Zellen beobachtet, die auf Coronavirus-Proteine reagieren, über viele Jahre erhalten bleiben und eine Kreuzreaktivität zwischen den beiden Viren aufweisen.
Eine langlebige Immunität durch T-Zellen wurde auch bei mir labormedizinisch ermittelt. Eine Infektion zu Silvester 2019 führte zu milden Erkältungssymptomen. Ein Antikörpertest am 24. April ergab noch ein positives, wenn auch nur grenzwertiges Ergebnis. Ein Test auf spezifische T-Zellen zeigte am 12. November noch eine starke Immunreaktion.
Impfung alle 3 Monate geplant?
Die Beschränkung auf 3 Monate scheint auch im Hinblick auf Impfungen völlig absurd. Ist etwa geplant, dass man die Impfung alle drei Monate wiederholen muss? Wird man dann automatisch durch den elektronischen Impfausweis erinnert sich wieder eine Spritze zu holen? Und die bekannt heftigen Nebenwirkungen zu erleiden?
Einer der Top-Beamten und Berater im Gesundheitsministerium ist Professor Herwig Kollaritsch. Er wird namentlich in der Liste autorisierter Gelbfieberimpfstellen angeführt. Auf der Seite des Gesundheitsministeriums ist über Gelbfieberimpfungen nachzulesen, dass sie lebenslange Immunität vermitteln. Das kann Kollaritsch also nicht entgangen sein. Es ist zwar richtig, dass die derzeit verfügbaren Impfstoffe weder so gut getestet sind wie andere Impfstoffe und eben der gegen Gelbfieber, aber es ist bekannt dass es sehr wohl lebenslange Immunität gibt und es gibt auch eben genügend Studien, die langanhaltende Immunität nach Infektion nachweisen. Eben bisher für 17 Jahre belegt, die Beschränkung auf drei Monate daher ohne Grundlage.
Wieso gelten Einschränkungen und Maßnahmen für Immune?
Es stellt sich in dem Zusammenhang auch noch die grundsätzlichere Frage, wieso Einschränkungen und Maßnahmen inklusive Lockdown und Maskenpflicht überhaupt für Menschen mit durchgemachter Infektion gelten. Als Immune können sie nicht mehr zum Infektionsgeschehen beitragen, sie sind epidemiologisch geseheen sogar ein Schutzfaktor. Masken tragen schadet wie mehrere Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen. Wozu sollte sich eine immune Person damit schädigen lassen?
Rechnet man mit einer Infektionssterblichkeit von 0,20%, wie das in dem von der WHO veröffentlichten Ioannidis-Paper gemacht wird, so kommt man auf rund 3 Millionen oder mehr als 30% Immune in Österreich, in der Schweiz auf etwa 4 Millionen oder fast 50%, in Deutschland auf etwa 17 Millionen und etwa 20% der Bevölkerung.
Begutachtung der Novelle
Sagen Sie dem Gesetzgeber Ihre Meinung zu weiteren Freiheitsbeschränkungen, Freitesten und Testnachweis ,wenn Sie am öffentlichen Leben teilnehmen wollen!
Die extrem kurze Frist für Stellungnahmen endet am Sonntag 3.Januar!
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00088/index.shtml
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T-Zellen Immunität durch Infektion – Impfung überflüssig
MedUni Innsbruck: Immunität durch Infektion besser als Impfung
2 Kommentare
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Wer lobt einen Preis aus für die, deren Ruf völlig zu Unrecht geschädigt wurde! Auch durch Journalisten bei Qualitätsmedien! Durch die Kronenzeitung und die Regierung etc. diffamiert zu werden ist ja eher eine Ehre!
Könnte ich es mir leisten würde ich ein gäsernes Brett für Herrn Allaberger, Frau Appfalter, Herrn Wodarg, Herrn Baghdi, Herrn Haditsch, Herrn Yeadon, Herrn Aryay ordentlich dotieren!!!!
An dieser kurzen Frist kann man erkennen,dass Demokratie zur Farce geworden ist!