Impfpflicht für bereits Immune unethisch und potenziell schädlich

6. Dezember 2020von 4,6 Minuten Lesezeit

Pharmafirmen haben um Notfallzulassungen für ihre Corona Impfstoffe bei den Behörden angesucht. Das bringt Politiker gleich dazu über zumindest indirekte Impfpflicht zu sprechen. Es soll so ziemlich die ganze Bevölkerung durchgeimpft ungeachtet bereits bestehender Immunität und einer damit verbundenen möglichen Schädigung. All das ist unethisch.

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats im sechsseitigen Positionspapier vom 09.11.2020 der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ständigen Impfkommission hält fest (gesamtes Zitat unten):

„Impfungen setzen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus.“

Jegliches andere Vorgehen ist also unethisch. Beispielsweise eine Impfung für die Aufnahme in den Dienst des Landes Salzburg zu fordern, sie zur Voraussetzung für Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen oder ähnlichem zu machen.

Impfung von Immunen

Ein Thema, das in der Diskussion bisher konsequent ignoriert wurde, betrifft die mittlerweile doch recht weit verbreitete Immunität. Das sind etwa in der

  • Schweiz 2,6 Millionen oder 29%
  • Österreich 1,75 Millionen Menschen oder 20%
  • Deutschland 9,4 Millionen oder 11%

wie hier im Detail dargestellt.

Es ist also ein erheblicher Anteil der Gesamtbevölkerung, die bereits Immunität durch Infektion aufweist und daher auch die Ausbreitung der Infektion bremst.

Die absolute Risikoreduktion für eine schwere Erkrankung durch den Impfstoff der Firma Pfizer fällt nach den bisher verfügbaren sehr mageren Daten mit 0,039 Prozent ohnehin sehr gering aus. Für bereits Immune wäre sie dagegen 0,00 Prozent.

Bisher sind meines Wissens nach gerade einmal 5 Fälle einer Reinfektion bekannt geworden, die Chance bei bisher 67 Millionen bekannt gewordenen Fällen beträgt also weniger als 1 zu 13 Millionen überhaupt nochmals infiziert zu werden. Das ist sogar erheblich geringer als die Wahrscheinlichkeit im Lotto zu gewinnen. Und eine schwere Erkrankung wurde überhaupt noch nie gefunden. Bei der Impfstoffstudie von Pfizer gab es unter 18.242 Geimpften dagegen einen Fall von schwerer Erkrankung.

Immunität nach Infektion

Die Immunität gegen SARS-ähnliche Viren bleibt nach all dem was wir bisher wissen sehr lange erhalten. Aktiver Schutz wurde auch 17 Jahre nach der Infektion mit SARS-1 bei der Studie in Singapur mit Infizierten aus dem Jahr 2003 festgestellt. Eine Studie im La Jolla Institute of Immunulogy in Kalifornien hat auch acht Monate nach einer Infektion noch genügend Immunzellen vorgefunden um das Virus abzuwehren und eine Erkrankung zu verhindern.

Die Reaktion des Immunsystems bei Infektion ist vielfältig. Es werden T-Zellen, B-Zellen und auch Antikörper gebildet. T-Zellen koordinieren die Aktivitäten des Immunsystems, sind also besonders wichtig, während Antikörper meist recht flott verschwinden.

Auf der Seite der US-Behörde CDC liest sich das so:

„Wenn eine Person zum ersten Mal mit dem Virus infiziert wird, das COVID-19 verursacht, kann es mehrere Tage oder Wochen dauern, bis ihr Körper alle Instrumente zur Keimbekämpfung hergestellt und eingesetzt hat, die zur Überwindung der Infektion erforderlich sind.

Der Körper behält einige wenige T-Lymphozyten, so genannte Gedächtniszellen, die schnell in Aktion treten, wenn der Körper erneut mit dem gleichen Virus konfrontiert wird. Wenn die bekannten Antigene erkannt werden, produzieren B-Lymphozyten Antikörper, um sie anzugreifen.“

Also auch die zuständige US-Behörde CDC geht von einem langfristigen Schutz durch T-Zellen aus, unabhängig davon, ob noch Antikörper vorhanden sind oder nicht.

Bei mir persönlich war mehr als 10 Monaten nach einer SARS-Cov-2 Infektion zu Anfang des Jahres noch eine starke Immunantwort durch T-Zellen messbar. Antikörper waren zunächst nachweisbar, aber nach vier Monaten nicht mehr.

Keine Impfung für Immune

Nachdem also Infektion eine gute andauernde Immunität schafft, wäre es unethisch immune Menschen der Gefährdung durch eine Impfung auszusetzen. Es gibt weder Studien noch Risikobewertungen für Impfung von bereits immunen Menschen, die verlangte „aufgeklärte Zustimmung“ wäre also gar nicht möglich.

Alle, deren Immunität durch Tests auf spezifische T-Zellen oder Antikörper nachgewiesen wurde, sollten nicht geimpft werden und müssen rechtlich Personen mit Impfung vollkommen gleichgestellt werden, so überhaupt Impfungen verfassungskonform zur Bedingung für irgendetwas gemacht werden darf. Da die Behörden immer erklären, dass der PCR-Test absolut zuverlässig eine Infektion nachweist, muss dies auch für alle Personen mit positiven PCR-Test gelten.

Personen, die glauben infiziert gewesen zu sein, müssen vor einer Impfung auf Immunität durch T-Zellen getestet werden, um allfällige negative Folgen durch Impfung in eine bestehende Immunität hinein von vornherein auszuschließen.

Sollte es jemals zu irgendeiner Form von Impfpass kommen, so muss durch Infektion erworbene Immunität mit Impfung mindestens gleichgestellt werden. Jegliche Benachteiligung muss ausgeschlossen werden.

Stellungnahme des Ethikrates zur Impfpflicht

„Den Ausgangspunkt bildet die Selbstbestimmung (‚Autonomie‘) jedes Einzelnen. Impfungen setzen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus. Eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht ist deshalb auszuschließen. Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen. Dies beträfe insbesondere Mitarbeiter*innen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten. Die dazu erforderlichen legislativen Festlegungen und deren konkrete Anwendung müssten zudem im Lichte der sich weiterentwickelnden Kenntnislage zu Wirk- und Risikoprofilen der neuen Impfstoffe getroffen und überprüft werden. Insofern käme eine bereichsspezifische Impfpflicht im Kontext von Impfstoffen gegen COVID-19 insbesondere erst dann in Betracht, wenn eine zeitlich ausreichende Beobachtung der Wirkweise des Impfstoffs stattgefunden hat.“

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4 Kommentare

  1. Albrecht Storz 7. Dezember 2020 at 6:26

    Es ist wohl der wohlweislich geschürte Irrtum bei der Mehrheit, dass durch die Impfung „alles wieder normal werden würde“. Komisch: es wird nicht einmal auf die Verantwortlichen gehört und nicht einmal die werden beim Wort genommen. Predigen doch gerade die ständig von einer „neuen Normalität“ und dass es nie mehr so werden könnte wie bisher. Wie soll da denn alles „wieder normal werden“, wie stellen sich die Leute das vor?

    Die Masse der Menschen scheint einfach die Realität nicht wahrhaben zu wollen und flüchtet sich in Wunschdenken: „wenn wir nichts tun, wenn wir alles mit uns machen lassen, wenn wir keinen Widerspruch erheben – wird alles gut werden.“ Wie nennt man so eine Haltung? Infantil? Angststarre? Stockholm-Syndrom? Realitätsverweigerung? Vogel-Strauß-Politik?

  2. Paul Sperling 6. Dezember 2020 at 19:31

    Gibt es in Österreich ein Pendant zum Dt. Ethikrat? Oder finden dessen Empfehlungen auch in der öst. Politik Gehör? Entscheidend am Papier ist für mich der letzte Satz: „…wenn eine zeitlich ausreichende Beobachtung der Wirkweise des Impfstoffs stattgefunden hat.“ Davon sind wir nun noch weit entfernt. Ich hatte vor kurzem ein Gespräch mit dem Arzt einer Covid-19-Station. Er sehnte die Impfung herbei und vertrat sogar eine Impflicht, damit „endlich wieder alles normal wird.“ Meine Bedenken hinsichtlich Teleskopierung und Wunschdenken bei der Entwicklung und Zulassung konterte er mit dem immensen Entwicklungsaufwand und den gigantischen Finanzmitteln, die jetzt eingesetzt würden. Diese Sichtweise haben sicher auch viele andere. Es lässt sich schwer erklären, dass Impfstoffentwicklung einfach viel Zeit und gute Studien braucht und keine Notfallmedizin ist.
    P.S.

  3. Dr. med. Bernd Schnappinger 6. Dezember 2020 at 12:10

    Meines Wissens nach müssen bei einer erneuten Infektion nicht einmal B-Lymphozyten induzierte Abwehrmaßnahmen (= Antikörper) aktiviert werden, sondern es genügen häufig die bereits Abwehrmechanismen der T-Lymphozyten (= Killerzellen), also eine Aktivierung der ersten Abwehrreihe („Grenzsoldaten“). Nur bei sehr hoher Viruslast dringen die Angreifer weiter vor als bis zur „Grenze“ (Schleimhaut), so dass die „Innere Truppe“ (Antikörper) erforderlich werden.
    Insofern liest sich die Aussage der CDC unvollständig:
    „ Der Körper behält einige wenige T-Lymphozyten, so genannte Gedächtniszellen, die schnell in Aktion treten, wenn der Körper erneut mit dem gleichen Virus konfrontiert wird. Wenn die bekannten Antigene erkannt werden, produzieren B-Lymphozyten Antikörper, um sie anzugreifen.“

    Bitte klären Sie, oder andere Leser, mich gerne auf, falls ich falsch liege!

    • TKP 6. Dezember 2020 at 15:59

      Sie haben natürlich recht. Meist reichen schon die angeborenen Antikörper in den Schleimhäuten des oberen Atemtraktes aus, um Viren zu beseitigen. Eine der Art der T-Zellen vernichtet befallene Körperzellen, frei sich bewegende Viren werden aber vorzugsweise von Antikörpern neutralisiert, die dann ihrerseits von Macrophagen oder T-Zellen entsorgt werden.

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