
Empfehlungen der WHO zum Schutz der Gesundheit in Österreich nicht umgesetzt
Bei der Corona Pandemie beeilen sich die meisten Länder die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO penibel zu befolgen. So auch Österreich. Denn der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist wichtig. Aber nur selektiv, denn die Richtlinien zum Schutz vor Lärm interessieren offenbar niemanden.
Seit Oktober 2018 gibt es neue Richtlinien der WHO zum Lärmschutz. Und Lärm verursacht viele Krankheiten und Todesfälle. Der Schaden für Leben und Gesundheit durch Lärm und den durch den Verkehr produzierten Feinstaub ist höher als der von Covid-19 wie Wissenschaftler für österreichische Städte errechnet haben.
Auf der Webseite der WHO heißt es:
Lärm ist ein wichtiges Thema im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Er hat negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden und wird in zunehmendem Maße zu einem Problem. Das WHO-Regionalbüro für Europa hat diese Leitlinien auf der Grundlage des wachsenden Verständnisses dieser gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung durch Umgebungslärm entwickelt.
Hauptziel dieser Leitlinien ist es, Empfehlungen für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor der Belastung durch Umgebungslärm aus verschiedenen Quellen abzugeben: Verkehrslärm (Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Fluglärm), Lärm von Windenergieanlagen und Freizeitlärm. Sie bieten eine fundierte evidenzgestützte Beratung für den Bereich der öffentlichen Gesundheit, die für politische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm unerlässlich ist.
Die Leitlinien werden auch auf der Webseite Lärminfo des zuständigen Ministeriums veröffentlicht, also zumindest zur Kenntnis genommen.
Untersucht wurden die Auswirkungen des Lärms auf Herz und Kreislauf sowie den Stoffwechsel; Belästigung; Auswirkungen auf den Schlaf; kognitive Beeinträchtigung; Hörschäden und Tinnitus; Fehlgeburten; sowie Lebensqualität, psychische Gesundheit und Wohlbefinden.
Grenzen für die Lärmbelastung laut WHO:
Für die durchschnittliche Lärmbelastung empfiehlt die WHO dringend, den durch den Straßenverkehr verursachten Lärmpegel unter 53 Dezibel (dB)Lden zu senken, da Straßenverkehrslärm über diesem Pegel mit nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit verbunden ist.
Für die nächtliche Lärmbelastung empfiehlt die WHO dringend, den durch den Straßenverkehr in der Nacht verursachten Lärmpegel unter 45 dBLnight zu senken, da nächtlicher Straßenverkehrslärm über diesem Pegel mit nachteiligen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.
Zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen empfiehlt die WHO dringend, dass die politischen Entscheidungsträger geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr in der Bevölkerung zu verringern, deren Lärmpegel über den Richtwerten für die durchschnittliche und nächtliche Lärmbelastung liegen. Für spezifische Interventionen empfiehlt die WHO, den Lärm sowohl an der Quelle als auch auf dem Weg zwischen der Quelle und der betroffenen Bevölkerung durch Änderungen der Infrastruktur zu reduzieren.
Das bedeutet, dass die Lärmerzeugung an der Quelle eingeschränkt werden muss, was im Falle des Straßenverkehrs kostengünstig nur durch eine Temporeduktion erfolgen kann. Alternativ wäre eine Einhausung oder Untertunnelung insbesondere von Autobahnen, wie das zum Beispiel im Bezirk Korneuburg bei der S1 gemacht wurde.
Die überhöhten Grenzwerte der ASFINAG
In einer Dienstanweisung werden laut ASFINAG Webseite Grenzwerte zum Schutz der Menschen vor schädlichen Schallemissionen des Straßenverkehrs. Geregelt:
60 Dezibel für den Tag- Abend- Nachtzeitraum,
50 Dezibel für den Nachtzeitraum.
Ein Unterschied von 10 Dezibel ist doppelt so laut, 3 dB sind aber schon deutlich merkbar. Die Nicht-Einhaltung der WHO Leitlinien um 7 bzw 5 Dezibel führt also bereits zur gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Grenzwerte werden aber sehr oft noch dazu erheblich überschritten. So kann man zum Beispiel an der A22 im Bezirk Korneuburg, die in alte, bestehende Wohngebiete hinein gebaut wurde, durchaus Werte bis 70 dB messen.
Unsinnige Einschränkungen erlauben noch mehr Lärmbelastung
Auf der ASFINAG Webseite sind völlig absurde Einschränkungen aufgeführt, wie sie bei gesundheitlicher Schädigung durch ein Virus niemand akzeptieren würde.
So heißt es da:
- Schutzwürdig sind ausschließlich Wohngebäude, welche vor dem 1. Juli 2007 errichtet wurden.
- Lärmschutzwände werden nur errichtet, wenn die Kosten höchstens das Dreifache der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern betragen.
- Zusätzliche Maßnahmen nur bei Kostentragung durch Dritte.
- Maximale Bauhöhe: 5,5 Meter.
Schutz der Gesundheit also nur, wenn es nicht zu viel kostet? Das kann es wohl nicht sein.
Zuständig für die ASFINAG und den überregionalen Verkehr ist Ministerin Leonore Gewessler von den Grünen. Ich habe beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie angefragt, wann die Leitlinien der WHO auch in Österreich umgesetzt werden
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