Verkehrslärm durch A22 im Bezirk Korneuburg wie in Vor-Corona Zeiten

27. August 2020von 1,8 Minuten Lesezeit

Im Vorjahr gab es im Bezirk Korneuburg einige Aktivitäten von Bürgerinitiativen und Gemeinden gegen die Lärmplage durch die vielen Autobahnen und insbesondere durch die Donauuferautobahn A22. Diese führt direkt durch das dichtest besiedelte Gebiet und verursacht im Wohngebiet Lärmbelastungen jenseits der WHO ermittelten zulässigen Höchstwerte.

Noch unmittelbar vor dem wegen der Corona-Krise verfügten Lockdown hat der Gemeinderat von Langenzersdorf eine Forderung nach Temporeduzierung auf 80 kmh, sowie die Sanierung der in die Jahre gekommenen Lärmschutzwand gefordert. Der Bericht dazu findet sich hier.

Der Lockdown hatte allerdings drastische Erleichterungen gebracht. Der dauernde Lärmteppich der in der Nähe der A22 über der Wohngegend liegt hatte sich drastisch reduziert. Dabei war die für Dienstag bis Donnerstags durchschnittliche Frequenz bei der ASFINAG Zählstelle im Beireich Langenzersdorf bei km 12,5 auf 49.960 PKW und LKW zurückgegangen. I Juni ist jedoch bereits wieder 81.118 Fahrzeuge zu verzeichnen. Das ist gefühlt doppelt so laut wie im April.

Geplanter Ausbau der A22 bei Stockerau

Die Bürgerinitiative “Tunnel und Grüner Übergang” zum Ausbau der A22 im Abschnitt Stockerau will Ende August über die Ergebnisse der Messungen des Feinstaubs und der Stickoxide in Stockerau berichten. Das Gebiet an der A22 ist ein Feinstaub-Sanierungsgebiet, was aber bisher noch zu keinen Maßnahmen geführt hat.

Die Bürgerinitiative hat weiters zu einer Veranstaltung über die Mängel im Feststellungsverfahren zum Ausbau der A22 am Dienstag, 24. September von 19:00 bis 21:00 Uhr in den Städtischen Bauhof Stockerau, Pflanzsteig 1 eingeladen.

Die Veranstaltung wird von unserer Bürgerinitiative “Tunnel und Grüner Übergang – Ausbau Donauuferautobahn A22 im Abschnitt Stockerau” mit Unterstützung der Stadtregierung und der Stadtverwaltung durchgeführt.

Die Bürgerinititative will die Stockerauer Bevölkerung über die Mängel im Feststellungverfahren, den daraus resultierenden Forderungen und den Fragestellungen an die ASFINAG informieren.

Derzeit läuft ein Feststellungsverfahren auf Antrag der ASFINAG als Projektwerberin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ob für das Ausbauvorhaben der A22 im Abschnitt Stockerau die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

Mehr dazu auf der Webseite der Bürgerinitiative.

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