Samsungs Datensammelwut mit Bixby am Galaxy S8

30. August 2017von 1,8 Minuten Lesezeit

Mit dem Galaxy S8 hat Samsung seinen eigenen Digitalen Assistenten namens Bixby eingeführt. Und ihm auch gleich eine eigene Taste mitgegeben, die sich nicht deaktivieren lässt, und die leider an einer Stelle ist, wo man sehr oft unabsichtlich drückt.

Und dann geht gleich eine wahre Zustimmungsorgie auf, wie am Bild zu sehen.

AGB_Bixby

Dienst AGBs. Der erste Punkt betrifft die Dienst AGBs, ist viele Seiten lang und geht insgesamt bis Punkt 24.7. Eine leichte Verhöhnung dabei, die Mitteilung von Samsung, dass man die AGBs ausdrucken solle, da Samsung sie nicht aufhebt. Eine Möglichkeit sie zu drucken gibt’s allerdings nicht, also Screenshots machen.

Datenschutz Richtlinie. Diese ist nicht weniger lang, ein völlig ungegliederter Text und sehr vage gehalten. Daten würden zwar nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergegeben, aber da man dieses Einverständnis gerade gegeben hat werden sie ja doch weiter gegeben. Und zwar an verbundene Unternehmen, Geschäftspartner, Netzbetreiber, Serviceanbieter oder „Sonstige Parteien“. Kurz gesagt: Eh an alle.

Ach ja, für personalisierte Werbung werden sie auch verwendet.

Datenschutzrichtline von Bixby. Darin wird beschrieben, welche Daten erfasst und auf Samsung Servern gespeichert werden. Kurz gesagt, es ist bei der Erfassung wie mit der Verwendung: Eh alles, inklusive IP-Adressen, Surf-Historie und alles was man sonst noch tut. Denn Bixby soll – zumindest perspektivisch – die Steuerung der gesamten Bedienung und Verwendung des Smartphones ermöglichen. Die Daten werden verwendet und weitergegeben wie oben beschrieben – also eh an alle.

Inhaltsanbieter verwenden. Derzeit werden genannt Inrix, Foursquare und Uber, von denen Samsung offenbar Geld für die Listung in Bixby erhält.

Profilfreigabe. Als optionalen Punkt kann man noch Freigabe zur Verwendung der Profilfreigabe anklicken. Was da genau freigegeben wird ist allerdings rätselhaft, denn abgesehen von der verwirrenden Angabe führt ein Klick auf die unterlegte URL zur Seite „Not Found“.

Es wäre an der Zeit, dass sich die Datenschützer auch einmal der Firma Samsung annehmen. Von Parlament und Regierung ist zu fordern, dass die Datenschutzbehörden mit genügend Mitteln ausgestattet werden.

1 Kommentar

  1. R N 17. April 2019 at 14:33

    also für mich ist diese art der übertriebenheit, sich als gläsern für wen auch immer zu prostituieren grund genug, kein bixby zu verwenden, auch nicht wenn ich es schon mal nutzen wollte, aber diese richtlinien und agbs sind mir zu schwammig, als den vorteil in deutsch nutzen zu wollen, auch in keiner anderen sprache ist es mir wert und ist auch nicht notwendig… der datenschutz als solches ist für mich noch immer zu ungenügend durchdacht und schlecht geregelt, man wird heute gezwungen bei allen zustimmen zu müssen, auch wenn man gegen nur einen punkt ist… der digitale datentransport von dritten sollte immer tabu und verboten sein, ohne wenn und aber…

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